OFD Hannover - Verfügung vom 28.01.1998 (S 7175)
1. Krankenbeförderungen können durch Krankenhäuser, Kliniken usw., gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen und andere Unternehmer (z. B. Taxibetriebe) durchgeführt werden; sie unterliegen grundsätzlich [...]