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Deubner Recht & Steuern

Mandanten-Information: Investitionsbooster – Was Unternehmer über das neue Sofortprogramm wissen sollten

Mit unserer Mandanten-Information erfahren Unternehmer,

  • wie sie mit der neuen degressiven Abschreibung Steuern sparen,
  • wie sie die steuerliche Förderung der Elektromobilität geschickt nutzen,
  • in welchen Schritten die Körperschaftsteuer gesenkt wird,
  • wie sich die Regierung die gezielte Förderung von Innovationen vorstellt,
  • warum genau jetzt der richtige Zeitpunkt für Investitionen ist.

Was wird aus dem Wirtschaftsstandort Deutschland?

Die wirtschaftliche Entwicklung ist ins Stocken geraten. Eine Konjunkturerholung lässt auf sich warten und die Prognosen fallen nicht gerade rosig aus. Darüber hinaus befinden sich zentrale Schlüsselindustrien, wie etwa die Automobilindustrie, in einer Strukturkrise. Die neue Bundesregierung hat bereits kurz nach ihrem Amtsantritt den Fokus auf Maßnahmen zu wirtschaftlichen Verbesserungen gelegt.

Neues Gesetz als Lichtblick – jetzt kommt der Booster

Im „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sind aus steuerlicher Sicht wichtige Weichen für eine positive Entwicklung gestellt worden. Zentral sind die sog. Boosterabschreibungen, bei denen es sich um großzügige, befristete degressive Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt.

In unserer Mandanten-Information finden Sie ein praxisnahes Rechenbeispiel, wie ein Investitionsgut bereits nach einem Fünftel der Nutzungsdauer um fast die Hälfte des Anschaffungspreises abgeschrieben werden kann. Und dabei wird das gesetzliche Limit noch nicht einmal voll ausgeschöpft!

Des Weiteren wird die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032 gesenkt. Korrespondierend hierzu gibt es beim steuerermäßigten Gewinneinbehalt von Personengesellschaften ebenfalls Entlastungen.

Steuerliche Investitionsanreize auf neuem Niveau

Ob es um Investitionsgüter wie Maschinen geht, Elektro-Pkw oder Ausgaben für Forschung und Entwicklung – das neue Investitionssofortprogramm bringt handfeste steuerliche Vorteile für Unternehmen jeder Größe. Das Programm ist topaktuell – bestimmt können viele Ihrer Mandanten noch nicht richtig einordnen, wie sie ganz konkret davon profitieren können. Mit unserer neuen Mandanten-Information sorgen Sie für Klarheit.

Sie beraten – wir liefern das passende Tool

Der Investitionsbooster ist mehr als ein Gesetz: Er bietet eine strategische Chance für Ihre Mandanten. Nutzen Sie unsere brandneue Mandanten-Information, um fundiert aufzuklären, gezielt Impulse zu setzen und gefährliches Halbwissen zu vermeiden – zum Beispiel bei Deadlines für den richtigen Investitionszeitpunkt. Denn: Nur wer die Details kennt, nutzt das Steuereinsparpotenzial optimal – damit Ressourcen investiert werden, anstatt an das Finanzamt zu fließen.

Komplexe Neuregelungen, professionell auf den Punkt gebracht

Klar, praxisnah und leicht verständlich: Auf nur vier Seiten beantworten Sie mit unserer Mandanten-Information die wichtigsten Fragen:

  • Wie hilft das neue Abschreibungsmodell den Unternehmen?
  • Welche Investitionen werden überhaupt steuerlich gefördert?
  • Was steckt hinter der versprochenen stärkeren Förderung von Elektro-Pkw als Firmenwagen?
  • Wann wird die Körperschaftsteuer gesenkt?
  • Nützt das alles nur den „Großen“ oder haben auch Personengesellschaften etwas davon?

Bestellen Sie jetzt unsere neue Mandanten-Information und zeigen Sie, wie viel Power im Investitionsbooster steckt.

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Ob als zweifarbige Print-Broschüre oder als digitale Version (Word/PDF), mit oder ohne Kanzleibriefkopf – Sie haben die Wahl. Klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und schauen sich ganz unverbindlich unser Angebot an!

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Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir gebührenfrei unter der 0800 5121913 zu erreichen.

 

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Mandanten-Information: Investitionsbooster – Was Unternehmer über das neue Sofortprogramm wissen sollten

  • 4 Seiten DIN A4
  • Print: zweifarbig
  • Datei: Word und PDF
  • Briefkopf-Einbindung: schwarzweiß oder farbig.

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