Die Abgabenordnung ( AO ) macht vielen Steuerberatern Probleme: Hier die häufigsten Fragen und Lösungen

Die Abgabenordnung (AO) gilt als das wichtigste Gesetz im deutschen Steuerrecht und ist damit auch für Sie als Steuerberater maßgeblich. Doch offensichtlich sind die Regeln der AO alles andere als einfach. Viele Steuerberater geraten immer wieder ins Schwimmen, wenn es um scheinbar gängige Verfahrensfragen der Abgabenordnung geht.

Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Einspruchsverfahren oder Berichtigung von Bescheiden: Wie Sie bei diesen und anderen Themen richtig vorgehen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Wir haben für Sie die wichtigsten AO-Probleme aufgegriffen und bieten Ihnen praxisorientierte Lösungsansätze an. Lesen Sie jetzt weiter.

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Auf den ersten Blick erscheint die Anwendung des § 129 AO einfach: Es geht um offenbare Unrichtigkeiten bei Verwaltungsakten, die berichtigt werden sollen. Doch in der Praxis tun sich Steuerberater schwer, die mechanischen Fehler von Fehlern in einer Schlussfolgerung oder von Rechtsanwendungsfehlern abzugrenzen. Mit den folgenden Ausführungen haben Sie die Anwendung des § 129 AO sicher im Griff – so dass Sie Fehler in den Verwaltungsakten mit der richtigen Norm geltend machen.

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§ 173 AO: Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel

Die Korrektur des Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (§ 173 AO) hat in der Praxis eine außerordentliche große Bedeutung. Doch die Norm bereitet auch häufig Schwierigkeiten. Wo die Knackpunkte im Detail liegen und wie Sie § 173 AO richtig anwenden, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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§ 174 AO: Änderung von Steuerbescheiden wegen widerstreitender Steuerfestsetzungen

Was sind widerstreitende Steuerfestsetzungen? Vereinfacht ausgedrückt geht es um mehrere oder gleichgestellte Steuerbescheide, in denen aus einem Sachverhalt unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden, die sich nach logischen Regeln widersprechen. Es geht also um so genannte Kollisionsfälle. Hier greift § 174 AO als einschlägige Korrekturnorm ein. Ob § 174 AO tatsächlich zur Anwendung kommen darf oder nicht, darüber wird immer wieder gestritten. Auf den folgenden Seiten sammeln wir für Sie die aktuellen Entscheidungen und Informationen zum § 174 AO, die Sie für die Bewertung Ihrer Mandate nutzen können.

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Laut § 175 I Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu ändern, aufzuheben oder zu erlassen, wenn ein Grundlagenbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Das klingt erst einmal einfach, doch in der Praxis ergeben sich häufig Probleme bei der Einschätzung, ob ein Grundlagenbescheid oder aber ein rückwirkendes Ereignis vorliegt. Im Folgenden geben wir Ihnen Lösungen für Ihre Fragen rund um § 175 AO.

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Nachzahlungszinsen beim Finanzamt

In diesem Fachbeitrag erhalten Sie alle notwendigen Informationen über die Verzinsung von Steuernachzahlungen beim Finanzamt. Wie sind die Nachzahlungszinsen bei freiwilligen Steuervorauszahlungen zu berechnen? Außerdem: Wie sind Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zu beurteilen und sind sie überhaupt noch zeitgemäß? Diese Fragen beantwortet Ihnen die Themenseite. 

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Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen für eine Schätzung von Einkünften durch das Finanzamt gelten müssen. In welchen Fällen sind diese Schätzungen berechtigt und und welche Methoden sind dafür zulässig? Informieren können Sie sich zudem über Fälle mangelhafter Kassen- und Buchführung sowie die Rechtmäßigkeit sog. "Strafschätzungen".

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Der lösungsorientierte Blick auf die AO-Korrekturvorschriften

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