So war es geplant
Zu Beginn der Corona-Pandemie haben viele kleinere Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zur Deckung ihrer laufenden Kosten und zur Bewältigung plötzlich auftretender Liquiditätsengpässe unbürokratische Soforthilfen von Bund und Ländern erhalten. Eine Schlussabrechnung war zunächst in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Und sie prüfen doch
Seit geraumer Zeit erhalten betroffene Unternehmen dennoch Post der Bewilligungsstellen. Dabei werden sie entweder aufgefordert, Angaben und Nachweise einzureichen oder es ergeht sofort ein Rückforderungsbescheid für die Corona-Soforthilfen. Das sorgt für Ärger und Verunsicherung.
Informieren Sie Mandanten jetzt
Damit Sie Ihre Mandanten auch in dieser Situation ohne eigenen Ärger professionell und effizient unterstützen können, haben wir die „Mandanten-Information Rückforderungen von Corona-Soforthilfen“ für Sie erstellt.
Sammeln. Dokumentieren. Fristen wahren
Erläutern Sie konkret, was jetzt zu tun ist. Belege sammeln. Dokumentieren. Fristen wahren. Viele Pflichten warten. Machen Sie gleichzeitig deutlich, dass Sie Ihre Mandanten bei der Zusammenstellung und Aufbereitung aller notwendigen Unterlagen unterstützen, verwaltungsrechtliche Streitverfahren aber nicht führen können und wollen.
Schonen Sie eigene Nerven und Ressourcen!
Mit der „Mandanten-Information Rückforderungen von Corona-Soforthilfen“
- erklären Sie Rechte, Pflichten und Risiken im Rückforderungsverfahren verständlich,
- geben Sie klare Handlungsempfehlungen,
- positionieren sich als kompetenter Begleiter und
- setzen die notwendigen Grenzen, denn Verwaltungsrecht ist Anwaltssache!
Komplexe Fragen, einfach erklärt
Mit der „Mandanten-Information Rückforderungen von Corona-Soforthilfen“ geben Sie in klarer Sprache, auf nur vier Seiten, Antwort auf diese Fragen:
- Wann ist eine Rückzahlung erforderlich?
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Welche Dokumentations- und Nachweispflichten bestehen?
- Muss ich zwischen Soforthilfe und anderen Corona-Hilfsmaßnahmen unterscheiden?
- Was soll ich jetzt konkret tun?
- Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Checkliste „Wichtige Unterlagen zur Prüfung von Corona-Soforthilfen“ inklusive
Unterstützen Sie, aber ziehen klare Grenzen
Machen Sie Ihren Mandanten klar: Ihre Tätigkeit umfasst die steuerliche und buchhalterische Beratung. Aber nur diese! Die Prüfung oder Begleitung eines verwaltungsrechtlichen Streitverfahrens gehört aber nicht zu Ihrem Leistungsspektrum. Verweisen Sie an einen Rechtsanwalt!
Unser Service
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Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information „Rückforderungen von Corona-Soforthilfen“? Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir gebührenfrei unter der 0800 5121913 zu erreichen.