Jetzt geht’s Schlag auf Schlag: BMF-Schreiben erneut ausgeweitet
Anfangs brauchte das BMF noch Jahrzehnte, um sich zu der steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen zu äußern. Inzwischen gehen die Finanzbeamten mit der Zeit und haben ihr Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erneut aktualisiert und um weitreichende Steuererklärungs-, Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten ergänzt. Anleger sind daher gut beraten, nicht nur ihre steuerlichen Pflichten zu kennen, sondern auch ihre Transaktionen lückenlos zu dokumentieren und offenzulegen.
„Hodl to the Moon“: Was Anleger und ihre Berater jetzt wissen müssen
Die Quintessenz des 34-seitigen BMF-Schreibens haben wir in unserer Mandanten-Information für Sie und Ihre Mandanten zusammengefasst: so verständlich wie möglich und so ausführlich wie nötig. Diese ergänzen wir um alles, was es zur Umsatzsteuer sowie zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zu wissen gibt. Und natürlich erläutern wir die wichtigsten Fachbegriffe und Investitionsformen.
Acht Seiten, die alle Unklarheiten beseitigen, ohne zu überfordern
In einer auch für steuerliche Laien gut verständlichen Sprache behandelt unsere „Mandanten-Information: Die steuerliche Behandlung von Kryprowährungen im Privat- und im Betriebsvermögen“ die folgenden Punkte:
- Was sind Kryptowährungen?
- Was sind die häufigsten Investitionsformen?
- Als was gelten Kryptowährungen steuerlich?
- Die Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen
- Trading
- Mining
- Staking
- Lending
- Sonderfall Airdrop
- Sonderfall Fork
- Die Dokumentation von Transaktionen im Privatvermögen
- Die Besteuerung von Kryptowährungen im Betriebsvermögen
- Trading
- Mining
- Staking
- Lending
- Sonderfall Airdrop
- Sonderfall Fork
- Umsatzsteuerliche Beurteilung
- Die Dokumentation von Transaktionen im Betriebsvermögen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Autor
Thorsten Wagemann, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht und Dipl.-Wirtschaftsjurist ist als Syndikus-Steuerberater bei einem Investmentunternehmen für Erneuerbare Energien in München tätig. Seine Schwerpunkte sind das nationale und internationale Unternehmenssteuerrecht.
Unser Service
Wünschen Sie diese Mandanten-Information mit Ihrem Briefkopf auf der Titelseite? Klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und schauen sich ganz unverbindlich unser Angebot an!
Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information „Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privat- und im Betriebsvermögen“? Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir gebührenfrei unter der 0800 5121913 zu erreichen.