Heizungsgesetz startet mit großer Verwirrung
Eigentlich wollte die Bundesregierung mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes die Wärmewende beschleunigen. Stattdessen hat sie erst einmal die meisten Immobilienbesitzer stark verunsichert: Durch die frühe mediale Aufmerksamkeit, die hitzigen Debatten in der Gesellschaft und die Dissonanzen innerhalb der Ampelkoalition ist viel Unmut entstanden.
Schaffen Sie endlich Klarheit für Ihre Mandanten
Am 08.09.2023 hat der Bundestag das Gesetz schließlich doch noch verabschiedet, so dass nur noch die Billigung durch den Bundesrat am 29.09.2023 aussteht. Und so können Sie Ihren Mandanten nun endlich klar aufzeigen,
- dass nur die wenigsten Immobilienbesitzer gleich ab 2024 verpflichtet sind, eine klimafreundliche Heizung einzubauen,
- dass es dennoch vorteilhaft ist, sich frühzeitig mit dem Ausstieg aus dem fossilen Heizen zu beschäftigen und
- dass die Bundesregierung hierfür neben der Förderung aus der GEG-Novelle auch günstige Kredite und Steuersparmöglichkeiten anbietet.
Vier Seiten voller relevanter Informationen für Immobilienbesitzer
In einer auch für Laien gut verständlichen Sprache und mit vielen Praxistipps sowie Beispielen beantwortet unsere „Mandanten-Information: Heizungsgesetz - Das ändert sich für Immobilieneigentümer ab 2024“ folgende Fragen:
1. Neue Vorgaben für Eigentümer von Bestandsimmobilien
1.1 Was gilt, wenn die Heizung noch funktioniert?
1.2 Was gilt, wenn die Heizung kaputtgeht oder älter als 30 Jahre ist?
1.3 Was gilt beim freiwilligen Austausch einer alten Heizung?
1.4 Was gilt ab 2026 bzw. 2028?
2. Neue Vorgaben für Eigentümer von Neubauten
2.1 Was gilt, wenn der Neubau in einem Neubaugebiet liegt?
2.2 Was gilt für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten?
3. Staatliche Förderung
3.1 Einkommensabhängiger Bonus
3.2 Geschwindigkeitsbonus
3.3 Ergänzende Kreditförderung
3.4 Weitere steuerliche Möglichkeiten
4. Auf den Mieter umlegbare Kosten
Unser Service
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