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Deubner Recht & Steuern

Mandanten-Information: Wie der Steuergesetzgeber Ihre Photovoltaikanlage ab dem Jahr 2023 fördert

  • Mit dem Jahressteuergesetz 2022 steht nun endlich fest: Rückwirkend zum 01.01.2022 sind die Einnahmen aus kleineren Photovoltaikanlagen komplett ertragsteuerfrei geworden.
  • Bei der Anschaffung und Errichtung von Photovoltaikanlagen fällt seit dem 01.01.2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Dadurch werden die Anlagen - gerade jetzt in der Energiekrise - preislich so attraktiv wie nie zuvor.
  • Dank der EEG-Novelle kommen Solarstromerzeuger in den Genuss höherer Einspeisevergütungen.

Weisen Sie Ihren Mandanten den Weg aus der Energiekrise

Im Jahr 2022 sind die Energiepreise regelrecht durch die Decke gegangen. Wesentlicher Treiber war der befürchtete Engpass beim Erdgas. Darüber hinaus sind aber auch die Preise für Elektrizität enorm gestiegen. Trotz zwischenzeitlich beschlossener Energiepreisbremse gilt ganz eindeutig: Photovoltaik, also der Strom vom eigenen Hausdach, ist ein Zukunftsmodell.

Wie der Gesetzgeber Ihren Mandanten entgegenkommt

Den entscheidenden Schub für die Photovoltaik dürfte das kurz vor Weihnachten verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 bringen: Rückwirkend ab dem 01.01.2022 werden die Gewinne aus kleineren Photovoltaikanlagen einkommensteuerfrei behandelt. Und seit dem 01.01.2023 gilt für die Errichtung und Inbetriebnahme kleinerer Anlagen ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer. Durch diese Neuregelungen werden Photovoltaikanlagen nicht nur in der Anschaffung besonders günstig. Es entfällt auch ein Hemmnis, das für viele Privatleute bislang das entscheidende war: die mindestens jährliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt.

Dass Bürger ihren Strom in ressourcenschonender Weise ganz oder teilweise selbst erzeugen, ist nicht nur ein Mittel gegen die Auswirkungen der Energiekrise - vielmehr entspricht es auch dem politischen Willen, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Dem trägt die Novelle des EEG Rechnung. Während die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in früheren Jahren kontinuierlich reduziert wurde, gelten nun durch die EEG-Novelle 2023 höhere Vergütungssätze.

Alle wichtigen Antworten kompakt auf vier Seiten

Wie immer ist unsere Mandanten-Information so abgefasst, dass auch der Laie im Steuerrecht sofort erfasst, was für ihn persönlich relevant ist, was nicht - und vor allem: Wo er zusätzlichen Beratungsbedarf hat. In leicht verständlicher Form beantworten wir Fragen wie:

  • Welche Voraussetzungen muss eine Photovoltaikanlage erfüllen, damit der Verkauf von Strom und der Eigenverbrauch einkommensteuerfrei behandelt werden?
  • Wann komme ich als Betreiber in den Genuss des Nullsteuersatzes bei der Umsatzsteuer?
  • Sollte ich die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung wählen?
  • Kann es passieren, dass ich durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage quasi „aus Versehen“ zum Gewerbetreibenden werde und mich dann doch wieder mit dem Finanzamt auseinandersetzen muss?
  • Ab welchen Veranlagungszeiträumen gelten die einzelnen Steuererleichterungen?
  • Muss die Photovoltaikanlage unbedingt auf dem Dach meines selbstgenutzten Wohnhauses installiert sein?
  • Wie hoch ist die Einspeisevergütung zurzeit?

Unser Service

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Deubner Recht & Steuern

Mandanten-Information: Wie der Steuergesetzgeber Ihre Photovoltaikanlage ab dem Jahr 2023 fördert

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