Viele praktische Fragen werden beantwortet
Denn sicher haben auch Sie und vor allem Ihre Mandanten viele praktische Fragen zur Einführung der E-Rechnung, wie z.B.
- Welche Vor- und Nachteile hat die Registrierung?
- Welche Unternehmer sind betroffen? Was ist mit den Kleinunternehmern?
- Welche Übergangsfristen gibt es?
- Was ist mit Dauerrechnungen?
- Was heißt „Empfangsbereitschaft zum 01.01.2025“?
- Wie geht es weiter?
Wir beantworten diese und weitere Fragen. So schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Mandanten!
Ihr Nutzen auf einen Blick
- Information auf aktuellem Stand: BMF-Schreiben und Jahressteuergesetz 2024 berücksichtigt
- ein exzellenter Referent mit großer umsatzsteuerlicher Expertise
- interaktiv: Sie erhalten Gelegenheit, individuelle Fragen an den Referenten zu stellen.
Vortragsunterlagen inklusive
Information auf dem aktuellen Stand
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 gerät die E-Rechnungspflicht noch einmal in Bewegung.
Entgegen der anderslautenden Klarstellung im jüngsten Schreiben des BMF, wird die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer mit dem Jahressteuergesetz wieder gestrichen! Da hat der Fiskus die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht!
Achtung: Das gilt aber nicht für den Rechnungsempfang!
Bleiben Sie auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen und reservieren Sie sich daher 90 Minuten Ihrer Zeit für das Online-Seminar „Die E-Rechnung kommt – Das müssen Sie jetzt wissen!“ und melden Sie sich gleich dazu an.
Das erwartet Sie
- Rechtliche Grundlagen der E-Rechnung inklusive BMF-Schreiben vom 15.10.2024
- Technische Umsetzung am Beispiel X-Rechnung und ZUGFeRD
- Kleinunternehmer, ja oder nein? Welche Umsätze und Unternehmen sind betroffen, wo gibt es Ausnahmen?
- Was bedeutet „Empfangsbereitschaft ab 01.01.2025“?
- Risiken bei Missachtung der neuen Vorschriften
- Handlungsempfehlungen zum 01.01.2025
- Ausblick (E-Invoicing auf EU-Ebene / Real-Time-Reporting)
TOP-Referent
Carsten Nesemann, Steuerberater aus Hamburg (www.umsatz-steuer-beratung.de), berät seit vielen Jahren Mandanten in allen Fragen zur Umsatzsteuer. Daneben hat er sich auf das Zollrecht spezialisiert und berät Luftverkehrsunternehmen zur Energiesteuer. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. die Einfuhrumsatzsteuer, die Optimierung von grenzüberschreitenden Warenlieferungen und Fragen der Logistik- und Schifffahrtsbranche. Daneben bildet die Beratung der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem § 2b Umsatzsteuergesetz einen weiteren Schwerpunkt. Daneben hält Herr Nesemann seit Jahrzehnten regelmäßig Vorträge und schule Unternehmen zu Umsatzsteuer- und Zollthemen.