Hier erhalten Sie nachfolgend bewährte Musterverträge für Ihre anwaltliche Praxis für die Ausgestaltung von Darlehen. Zum einen bieten wir Ihnen ein Muster für einen klassischen Darlehensvertrag, aber auch für Darlehen mit Angehörigen. Daneben finden Sie Musterverträge für partiarische Darlehen, die sich am Gewinn eines Unternehmens orientieren.
Ein Darlehensvertrag wird nötig, wenn Geld oder andere Wertgegenstände zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer überlassen werden und klare Rückzahlungs- sowie Zins- oder Sicherungsvereinbarungen getroffen werden sollen. Er regelt dabei den Darlehensbetrag, die Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlungsmodalitäten sowie etwaige Sicherheiten – und schafft damit Rechtssicherheit, insbesondere wenn wirtschaftliche Interessen betroffen sind. Durch eine sorgfältige Gestaltung lassen sich Missverständnisse vermeiden, insbesondere bei späterem Zahlungsverzug oder in steuerlichen Fragen. Die vollständige Vertragsstruktur inklusive relevanter Klauseln finden Sie in unserem Mustervertrag mit Erläuterungen.
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Der Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen unterscheidet sich zivilrechtlich nicht von einem Vertrag zwischen fremden Dritten – beide unterliegen denselben Grundregeln des § 488 BGB. Allerdings werden bei Bankdarlehen deutlich umfangreichere Bedingungen angewandt, etwa standardisierte AGBs oder komplexe Sicherheiten. Zwischen Angehörigen hingegen wird häufig verstärkt auf die persönlichen Bedürfnisse und die familiären Verhältnisse Rücksicht genommen. Ein sorgfältig aufgesetzter Vertrag sichert beide Seiten ab und kann steuerlich relevante Aspekte wie den Fremdvergleich berücksichtigen.
Die passende Formulierung inklusive geeigneter Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Vorlage
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Ein partiarisches Darlehen ist eine besondere Form des Darlehens, bei der die Verzinsung nicht fest vereinbart wird, sondern vom Gewinn des Unternehmens abhängt, dem das Darlehen gewährt wurde. Damit ähnelt es zwar der stillen Gesellschaft, unterscheidet sich aber entscheidend: Es wird kein gemeinsamer Zweck verfolgt, sondern jede Partei handelt im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Der Darlehensgeber beteiligt sich also am Erfolg des Unternehmens, ohne Mitspracherechte oder gesellschaftsrechtliche Pflichten zu übernehmen – ein flexibles Modell gerade im familiären Umfeld, wenn Kapital über Angehörige zur Verfügung gestellt wird. Wie ein solcher Vertrag rechtssicher gestaltet und steuerlich anerkannt wird, zeigt unsere praxisnahe Vorlage mit Erläuterungen.
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Ein partiarischer Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen kann ein wirkungsvolles Instrument der steuerlichen Gestaltung sein – insbesondere, wenn Einkünfte innerhalb der Familie gezielt verlagert werden sollen. Dabei gelten dieselben zivilrechtlichen Vorschriften wie bei Verträgen zwischen fremden Dritten, insbesondere die Regelungen der §§ 488 ff. BGB. Der Clou dieses Vertragsmodells: Die Verzinsung richtet sich nach dem erzielten Gewinn des Unternehmens, ohne dass gesellschaftsrechtliche Bindungen entstehen. So profitieren Angehörige flexibel vom wirtschaftlichen Erfolg, während gleichzeitig klare rechtliche Grenzen bestehen, um den sogenannten Fremdvergleich zu wahren und steuerliche Anerkennung sicherzustellen. Wie ein solcher Vertrag rechtssicher formuliert und steuerlich korrekt umgesetzt wird, erfahren Sie in unserer ausführlich kommentierten Vorlage.
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