Erbschaftsteuer: Bundesrat gibt grünes Licht!

Es ist vollbracht: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die neuen Regelungen zur Erbschaftssteuer am 14. Oktober 2016 beschlossen. Damit tritt das geänderte ErbStG rückwirkend zum 1. Juli in Kraft.

Dabei ist der Kompromiss, der nach langem Hin und Her im Vermittlungsausschuss gefunden wurde, längst nicht unumstritten. Das zeigte auch die heutige Debatte in der Länderkammer, in der es aus Richtung der Linken und auch der Grünen sehr kritische Stimmen gab.

Das Gesetz schaffte dennoch die Hürde Bundesrat. Letztlich war auch bei vielen Gegnern die Sorge zu groß, dass andernfalls das Bundesverfassungsgericht sich wieder mit der Erbschaftssteuer befassen würde. Die Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Monika Heinold, wies auf die Gefahr hin, das Gericht könne entweder die Erbschaftsteuer oder aber die verfassungswidrigen Regelungen aussetzen – mit allen negativen Folgen für die Arbeitsplätze in zahlreichen Unternehmen.

Rechtssicherheit bei Erbschaftssteuer 2016 wiederhergestellt

Immerhin: Es gibt es nun wieder Rechtssicherheit, was die Besteuerung von Betriebsvermögen im Erbschafts- oder Schenkungsfall betrifft. Wie lange der Frieden hält, weiß jedoch keiner. Viele Experten rechnen damit, dass das Bundesverfassungsgericht sich in nicht allzu ferner Zukunft wieder mit dem ErbStG auseinandersetzen muss.

Kritisch anzumerken ist, dass die Regelungen bei der Erbschaftssteuer immer komplizierter werden – es scheint eben nicht einfach zu sein, auf der einen Seite Betriebsvermögen zu schonen und damit Arbeitsplätze zu erhalten, auf der anderen Seite aber für Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Ein grundlegende Änderung der komplizierten Regelungen sind auch deshalb kaum erreichbar, weil die Parteien sich so unglaublich schwer tun, bei der Erbschaftsteuer Kompromisse auszuhandeln. Dies hat der Gesetzgebungsprozess zu den gerade beschlossenenen Neuregelungen deutlich vor Augen geführt.

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