„ErbStG gilt notfalls weiter“ – Immer noch keine Lösung bei der Erbschaftsteuerreform

Eigentlich gibt es bei der Erbschaftsteuerreform 2016 „keine Neuigkeiten, die berichtenswert wären“ – so hat sich jedenfalls Wolfang Schäuble noch im April ausgedrückt.

Wir berichten trotzdem, denn zumindest bemerkenswert ist es, dass die Koalition immer noch keine Einigung rund um die Neugestaltung des ErbStG erzielt hat.

Obwohl: Die Beratungen im Bundestag und in den Ausschüssen sind laut Schäuble eigentlich schon weit fortgeschritten. Das Problem ist nur: Die Parteivorsitzenden der CSU und der SPD spielen nicht mit.

CSU-Chef Seehofer beharrt weiter auf seinen Forderungen, die der SPD zu weit gehen. Mittlerweile dringt nach außen, dass sich wohl auch Teile der CDU gegen die Pläne Seehofers wenden.

Verliert das ErbStG seine Gültigkeit, wenn bis zum 30.6.2016 keine Reform vorliegt?

Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung eine Frist bis zum 30.6.2016 gegeben, um die Erbschaftsteuerreform umzusetzen.

Doch sollte die Koalition diese Frist nicht einhalten, hat das zunächst keine großen Konsequenzen. Gerichtssprecher Michael Allmendinger gab laut Pressemeldungen an, dass das ErbStG in seiner jetzigen Fassung weiter anwendbar sei.

Das ergebe sich aus dem Wortlaut des Urteilstenors: „Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30.6.2016 zu treffen.“

Dabei seien die beiden Aussagen getrennt voneinander zu bewerten. Sonst hätte das Gericht eine andere Formulierung gewählt und eindeutig bestimmt, dass das alte Recht „längstens bis zum 30.6.2016 anwendbar“ sei.

Vertrauensschutz beim ErbStG auf der Kippe?

Eine Konsequenz gibt es aber möglicherweise doch, wenn die Erbschaftsteuerreform Ende Juni noch nicht unter Dach und Fach ist: Mit Ablauf der Änderungsfrist steht zumindest der Vertrauensschutz in den Fortbestand der bisherigen Regelung auf der Kippe.

Fällt der Vertrauensschutz weg, dann wäre eine gesetzliche Neuregelung des ErbStG zumindest rückwirkend ab dem 1.7.2016 anzuwenden.

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