+++Tipp+++ Spezialreport: Strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber+++ Direkte Handlungsempfehlungen: So vermeiden Sie Bußgelder und Bürokratie-Chaos! Hier klicken und PDF kostenlos downloaden.

+++Tipp: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag+++ Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel gibt Ihnen in zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge nutzen können. Hier klicken und PDF kostenlos downloaden.

Das Gesetz über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen kommt zum 1.8.2022 - Bürokratiemonster oder Kleinigkeit?

+++Aktuell 2024+++ Nachweis der Arbeitsbedingungen in Textform statt Schriftform. Hier klicken und mehr erfahren!

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen  (EU-Richtlinie 2019/1152 – auch: Arbeitsbedingungenrichtlinie) vorgelegt. Darin wird unter  anderem das Nachweisgesetz angepasst.

++Tipp++ Synopse Nachweisgesetz 2022: Ihre übersichtliche Gegenüberstellung der alten und neuen bzw. geänderten Normen – hier klicken und kostenlos downloaden!

 

Die EU-Richtlinie verlangt, dass bis zum 31. Juli 2022 alle Mitgliedsstaaten Vorschriften verfassen, welche die Vorgaben der EU erfüllen. Ab dem 1. August 2022 sollen diese dann spätestens Anwendung finden.

Hier gelangen Sie zu den Gesetzentwürfen - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts:

Referentenentwurf vom 14.01.2022
Regierungsentwurf vom 06.04.2022

 

Nachweisgesetz wird umfassend geändert

Durch die Umsetzung der neuen Richtlinie wird die Nachweisrichtlinie (91/533/EWG), welche in Deutschland mit dem Nachweisgesetz vom 20 Juli 1995 umgesetzt wurde, abgelöst. Das Nachweisgesetz erhält mithin eine neue Fassung 2022. So sollen die Arbeitsbedingungen von Anfang an transparenter und vorhersehbarer gestaltet werden.

Am 12. Mai 2022 beriet der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf. Dieser wurde im Anschluss an den Ausschuss für Arbeit und Soziales weitergegeben. Gelten wird das Reformgesetz und damit auch das neue Nachweisgesetz ohne Ausnahmen für alle Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber bedeutet das letztlich die Anpassung der Arbeitsverträge ab dem 1. August 2022.

 

Diese Änderungen bringt das neue Nachweisgesetz 2022

Verkündet wurde das Gesetz noch nicht, spätestens am 1. August sollen die Regelungen dennoch Anwendung finden. In den Medien finden sich seit Sommer 2022 Meldungen, dass das „Transparenzgesetz” zu Chaos bei den Unternehmen führen könnte, die auf die Umsetzung überhaupt nicht vorbereitet sind.

Im folgenden Beitrag lesen Sie, mit welchen Änderungen tatsächlich kurzfristig gerechnet werden sollte. Am besten Sie informieren auch Ihre Mandanten zeitnah über die anstehenden Anpassungen der Arbeitsverträge – mit der richtigen Vorbereitung sollten die neuen Regeln nicht zum Bürokratiemonster auswachsen, sondern mit angemessenem Aufwand zu lösen sein. Hier klicken und weiterlesen!

 

Spezialreport: Strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber besteht dringender Handlungsbedarf bei der Ausformulierung neuer Arbeitsverträge.  Prof. Dr. Joachim Weyand sagt Ihnen, was zu tun ist!

» Hier kostenlos downloaden!

Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag

Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel gibt Ihnen in zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge nutzen können.

» Hier kostenlos downloaden!

» Transparente Arbeitsbedingungen

Unsere Infografik zeigt Ihren Mandanten, wie sie ihre Vertragsvorlagen gemäß dem Nachweisgesetz überarbeiten und womit sie bei Altverträgen rechnen müssen.

» Hier anfordern!

Empfehlungen der Redaktion

Individuelle Vertragsgestaltung leicht gemacht!

249,00 € zzgl. Versand und USt

Fachinformationen, Praxiswissen und Arbeitshilfen für die erfolgreiche betriebswirtschaftlich orientierte Steuerberatung.

24,90 € mtl. zzgl. USt