Muster Maklervertrag (Grundstücksverkauf)
Maklervertrag (Grundstücksverkauf)
Zwischen Herrn/Frau/Firma
…
– nachfolgend Kunde genannt –
und
Makler/Maklerin
…
– nachfolgend Makler genannt –
wird folgender Maklervertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde sucht ein Objekt, dass folgende Eckdaten erfüllt:
– Lage: …
– Anzahl der Zimmer: …
– Quadratmeter: …
– Größe des Grundstücks: …
– Kaufpreis: …
– Sonstiges: …
(2) Der Makler wird beauftragt, die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über ein solches Objekt nachzuweisen oder einen Kaufvertrag über ein solches Objekt zu vermitteln.
§ 2 Provision, Provisionssicherung
(1) Der Kunde zahlt an den Makler eine Provision i.H.v. … % zzgl. 19 % Umsatzsteuer aus dem Gesamtkaufpreis. Zahlungen, die der Makler von dritter Seite erhält, berühren diesen Provisionsanspruch nicht.
(2) Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises bleibt für den Provisionsanspruch des Maklers unberücksichtigt.
(3) Die Provision ist bei Beurkundung des Kaufvertrags über das vermittelte Objekt fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt, aber erst nach Vertragsbeendigung beurkundet wird.
(4) Soweit vereinbart, sind die besonderen Aufwendungen des Maklers zu erstatten. Eine Erstattung findet nur statt, soweit die Aufwendungen durch entsprechende Belege nachgewiesen sind.
§ 3 Rechte und Pflichten des Maklers
(1) Soweit der Makler Kenntnisse in Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält, die den Kunden betreffen, insbesondere seine Objektwünsche, Kaufpreisvorstellungen oder finanzielle Lage, hat er diese vertraulich zu behandeln.
(2) Der Makler verpflichtet sich, dem Kunden alle Informationen zukommen zu lassen, die für diesen für seine Entscheidung über den Abschluss des Kaufvertrags von Bedeutung sein können. Der Makler ist nicht verpflichtet, zur Erlangung solcher Informationen Nachforschungen anzustellen, die über das übliche Maß hinausgehen.
(3) Der Makler darf Untermakler oder andere Vertriebspartner nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden beauftragen. Die Kosten einer solchen Beauftragung trägt der Makler.
(4) Dem Makler ist es erlaubt, alle Daten, die sich in Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung ergeben, zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, Die Weitergabe dieser Daten an Nichtinteressenten oder sonstige unbeteiligte Dritte ist nicht erlaubt.
(5) Dem Makler ist es nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erlaubt, auch für den Verkäufer tätig zu werden.
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat das Recht, mehrere Makler zu beauftragen. Über eine solche Beauftragung hat er den Makler zu informieren. Er ist zudem berechtigt, sich selbst um den Abschluss eines Kaufvertrags zu bemühen.
(2) Ist dem Kunden ein Objekt, das der Makler ihm angeboten hat, bereits vorher bekannt gewesen, so hat er dem Makler dies unverzüglich mitzuteilen und darzulegen, wie und wann er die Kenntnis erlangt hat.
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