Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Status „zertifizierter Steuerpflichtiger“ zu erhalten?

Den Status „zertifizierter Steuerpflichtiger“ sollen nur Unternehmer erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Unternehmer ist in der EU ansässig.
  • Der Unternehmer hat (bisher) keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen steuer- oder zollrechtliche Vorschriften sowie keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen. Bei Gesellschaften muss dies für die Geschäftsführer gelten.
  • Der Unternehmer weist die interne Kontrolle seiner Tätigkeiten und Warenbewegungen nach. Hierfür ist ein zuverlässiger interner Prüfpfad erforderlich.
  • Der Unternehmer weist seine Zahlungsfähigkeit nach. Dieser Nachweis gilt dann als erbracht, wenn er sich in einer zufriedenstellenden finanziellen Lage befindet, die es ihm erlaubt, seinen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der betreffenden Tätigkeit nachzukommen. Alternativ sind Garantien durch Versicherungen, andere Finanzinstitute oder sonstige in wirtschaftlicher Hinsicht zuverlässige Dritte zulässig.

Bis auf den Nachweis, dass keine Gesetzesverstöße vorliegen, beziehen sich diese Kriterien nicht auf die Vergangenheit.

Im Zollrecht gilt für den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten nach Art. 39a UZK bezüglich schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften sowie schwerer Straftaten nach Art. 24 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 ein Beobachtungszeitraum von maximal drei Jahren. Es wird sich zeigen, ob dies analog für den ZS gilt.

„Steuerrechtliche Vorschriften“ sind beim zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in einem weiteren Sinne zu verstehen und beschränken sich nicht auf Steuern im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren.

Jedoch ist der Begriff „steuerrechtliche Vorschriften“ auf Steuern begrenzt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit des betreffenden Unternehmers stehen.

Offene Fragen rund um den ZS

Für den Status ZS sind in diesem Zusammenhang noch zumindest zwei Frage offen:

  1. Kann ein Verstoß auch ohne Verwirklichung einer Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung vorliegen?
  2. Führt der gleiche Verstoß in mehreren Besteuerungszeiträumen zu einem wiederholten Verstoß oder müssen es jeweils unterschiedliche Verstöße sein?

Inkrafttreten der ZS-Regelungen

Die Regelungen zum ZS sollen den Plänen der EU-Kommission nach schon zum 01.01.2019 in Kraft treten und sind damit eine der ersten Neuerungen der EU-Mehrwertsteuerreform.

Nichtunternehmer, pauschalbesteuernde Landwirte, Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, nur gelegentliche Umsätze erbringende Unternehmer (wie z.B ein nichtunternehmerischer Lieferer von neuen Fahrzeugen) sowie nicht der Besteuerung unterliegende Kleinunternehmer können keinen ZS-Status erhalten.

Ausdrücklich möglich ist der Status hingegen für Kleinunternehmer, die auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.

Praxistipp: Die geplanten Vorschriften zeigen sehr deutlich, wie wichtig ein funktionierendes Tax-Compliance-System ist – insbesondere bei der Umsatzsteuer. Dass konkret die Vorschriften zum ZS bereits in den Startlöchern stehen, ist ein guter Anlass, Mandanten auf die Notwendigkeit der Einführung eines Tax-Compliance-Systems hinzuweisen – auch unter dem Gesichtspunkt von § 153 AO.

Achtung, hier lauern Fallen!

Was ist bei: Bauleistungen, Gutscheinen, Skonto, Retoure etc. ? Wie läuft die Umstellung in der Buchhaltungs-Praxis Schritt für Schritt?  Wir liefern Antworten!

» Jetzt gratis anfordern

Alle Änderungen ab 2019 auf einen Blick!

Die größte Umsatzsteuer-Reform der letzten 25 Jahre steht bevor – wir informieren Sie schon jetzt.

PLUS: Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Beratung, die Sie ab sofort anwenden können.

» Jetzt gratis anfordern

Produkttipps rund um die Umsatzsteuer

 

Online stets zur Hand: Lexikon und interaktiver Falllöser für Ihre Umsatzsteuer-Praxis. Das perfekte Duo zur Bearbeitung aller Fragen rund um das Umsatzsteuerrecht gibt es  jetzt auch online!

19,95 € mtl. zzgl. USt
Tut uns Leid! Dieses Produkt ist zur Zeit leider nicht verfügbar! (#3)