Der zertifizierte Steuerpflichtige: Alle Infos zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren auf einen Blick

Der zertifizierte Steuerpflichtige (ZS) nach Art. 13a MwStSystRL-E ist ein neues Rechtsinstitut, das dem „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ des Zollrechts vom Konzept her sehr ähnlich ist – und nach den Plänen der EU-Kommission im Rahmen EU-Mehrwertsteuerreform eingeführt wird.

Der Status ZS soll bescheinigen, dass der betreffende Unternehmer innerhalb der EU als zuverlässiger Steuerpflichtiger angesehen wird.

Vereinfachungsregelungen für den zertifizierten Steuerpflichtigen

Als solcher soll er künftig von bestimmten Vereinfachungsregelungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU profitieren können. Hierbei geht es um betrugsanfällige Sachverhalte wie Konsignationslager, Reihengeschäfte und den Nachweis über die Beförderung oder den Versand von Waren in einen anderen Mitgliedstaat sowie allgemein um die innergemeinschaftliche Lieferung.

Die Vereinfachungen dazu sollen nur dann gelten, wenn zertifizierte Steuerpflichtige beteiligt sind.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Was sind die Voraussetzungen, um den Status „zertifizierter Steuerpflichtiger“ zu erhalten? » Hier klicken und mehr erfahren.

Wie beantragen Ihre Mandanten den Status „zertifizierter Steuerpflichtiger“? » Hier klicken und mehr erfahren.

So soll insbesondere Mehrwertsteuerbetrug durch „Missing Traders“ bei „Umsatzsteuerkarussellen“ bekämpft werden. Hierbei taucht ein Lieferant innerhalb einer Lieferkette ab, ohne Umsatzsteuer abzuführen.

Dadurch entsteht bei einem weiteren Beteiligten der Lieferkette ein Vorsteuerguthaben, ohne dass die korrespondierende Umsatzsteuer je abgeführt wurde. Solche betrügerischen Strukturen spannen sich über mehrgliedrige Lieferketten, wobei nicht jeder der Beteiligten aktiv am Betrug mitwirkt.

Status „zertifizierter Steuerpflichtiger“ im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) gelistet

Unternehmer mit dem Status „zertifizierter Steuerpflichtiger“ sollen in Zukunft im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) aufgeführt werden. Anhand des MIAS können Unternehmer aktuell schon die Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern prüfen. Analog soll zukünftig auch der Status ZS überprüft werden können.

Mit dem Konzept des „zertifizierter Steuerpflichtiger“ ist zudem der nächste Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des endgültigen Mehrwertsteuersystems möglich: In der ersten Stufe der Umstellung soll die Umkehr der Steuerschuldnerschaft gelten, wenn bei Warenlieferungen innerhalb der Union der Erwerber ein „zertifizierter Steuerpflichtiger“ ist.

Zuständig für die Kontrolle und die konkrete Anwendung der Regelungen zum „zertifizierten Steuerpflichtigen“ sollen die einzelnen Mitgliedstaaten sein, und zwar auf der Basis von durch das Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien.

Lesen Sie jetzt weiter:

 

 

Achtung, hier lauern Fallen!

Was ist bei: Bauleistungen, Gutscheinen, Skonto, Retoure etc. ? Wie läuft die Umstellung in der Buchhaltungs-Praxis Schritt für Schritt?  Wir liefern Antworten!

» Jetzt gratis anfordern

Alle Änderungen ab 2019 auf einen Blick!

Die größte Umsatzsteuer-Reform der letzten 25 Jahre steht bevor – wir informieren Sie schon jetzt.

PLUS: Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Beratung, die Sie ab sofort anwenden können.

» Jetzt gratis anfordern

Produkttipps rund um die Umsatzsteuer

 

Online stets zur Hand: Lexikon und interaktiver Falllöser für Ihre Umsatzsteuer-Praxis. Das perfekte Duo zur Bearbeitung aller Fragen rund um das Umsatzsteuerrecht gibt es  jetzt auch online!

19,95 € mtl. zzgl. USt
Tut uns Leid! Dieses Produkt ist zur Zeit leider nicht verfügbar! (#3)