Dieses FAQ thematisiert die Auswirkungen des neuen Umwandlungssteuererlasses (UmwStErl) von 2025 und der Neuregelungen im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) auf die Gestaltungspraxis.
Es behandelt
- die Beibehaltung der Gesamtplanannahme durch die Finanzverwaltung und die damit verbundene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
- Weiterhin werden Änderungen für die steuerliche Schlussbilanz,
- der Wertansatz auf Anteilseignerebene bei Verschmelzungen,
- die Gewerbesteuer bei Umwandlungen von Kapital- in Personengesellschaften,
- Entnahmen im Rückwirkungszeitraum und
- die Verschärfung beim Einbringungsgewinn II bei Ketteneinbringungen thematisiert.
Das FAQ beleuchtet sowohl die Sichtweisen der Finanzverwaltung als auch die der Rechtsprechung, insbesondere des BFH, und geht auf die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ein.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse, inwieweit der Gesetzgeber die Verwaltungsauffassung kodifiziert oder von ihr abweicht. Fest steht: Rund um die Umwandlung gibt es Änderungen – wir bringen Sie schnell auf Stand.
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