BSG - Beschluss vom 23.12.2024 (B 5 SF 5/24 AR)
Der Rechtsbehelf des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24. September 2024 (B 5 SF 14/24 S) wird als unzulässig verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. [...]