FG Köln - Urteil vom 11.09.2007 (9 K 2035/07)
Der Kläger führte in den Streitjahren eine Praxis für Laboratoriumsmedizin, in der etwa 113.000 bis 126.000 Untersuchungsaufträge jährlich bearbeitet wurden, d.h. rund 440 bis 500 Befunde arbeitstäglich anfielen. Wegen [...]