Die E-Privacy-Verordnung (ePVO): Auch 2022 noch lange nicht am Ziel - das müssen Sie momentan beachten

Die Geschichte des Online-Datenschutzes ist fast schon so alt wie das Internet selber: Seit 2002 regelt die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, oder auch E-Privacy-Richtlinie, die verbindlichen Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation. Im Jahr 2009 wurde sie überarbeitet und angepasst und schränkt seither auch die Verwendung von sogenannten Cookies ein, also von Informationen, die im Endgerät des Verbrauchers gespeichert werden.

Die zeitgemäßere E-Privacy-Verordnung soll nun diese Richtlinie endlich ablösen, befindet sich aktuell aber noch im Rechtsetzungsverfahren.

Express-Navigation durch unsere Themen zur ePVO:

1. Aktueller Stand der ePVO 2022
2. ePVO vs. DSGVO
3. Bußgelder der ePVO
4. ePVO vs. E-Privacy-Richtlinie

 

Aktueller Stand der ePVO 2022

Endlich gibt es (wenn auch langsame) Bewegung in Sachen e-Privacy-Verordnung: Die Mitgliedstaaten der EU haben sich am 10. Februar 2021 auf Kompromissvorschläge für einen ePVO-Entwurf geeinigt. Damit haben nun die letzten Verhandlungen des Rats der Europäischen Union mit der europäischen Kommission und dem Europarlament (Trilog-Verhandlungen) begonnen – diese dauern mit Stand Juni 2022 noch an. Sollte es noch dieses Jahr zu einer Einigung kommen, könnte die ePrivacy-Verordnung frühestens 2023 in Kraft treten. Allerdings würde in Deutschland in jedem Fall noch eine Übergangsfrist von 24 Monaten hinzukommen, in der nach wie vor die e-Privacy-Richtlinie Bestand hätte. Verbindlich wäre die ePVO dann wohl erst 2025. Hier mehr erfahren.

 

ePVO vs. DSGVO

Der Unterschied zwischen der E-Privacy-Verordnung und der Datenschutzgrundverordnung besteht unter anderem ganz einfach darin, dass die DSGVO bereits in Kraft getreten ist und als Recht in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Bei der E-Privacy-Verordnung dagegen scheitert es aktuell noch an einem abschließenden Gesetzesentwurf. Das ist zwar der bedeutendste Unterschied zwischen den beiden Verordnungen, jedoch nicht der einzige. Hier mehr erfahren.

 

Bußgelder der ePVO

Die Sanktionen bei Verstößen gegen die ePVO werden sich voraussichtlich hauptsächlich auf die Unternehmen auswirken, die sich im Netz bewegen und dabei die Daten ihrer jeweiligen Nutzer*innen dokumentieren. Da durch die ePVO nicht mehr auf jeder Seite die Einwilligung der Cookie-Nutzung eingeholt werden muss, sondern der Nutzer seine Einstellung individuell und einmalig für alle Cookie-nutzenden Seiten im Netz vornehmen kann, ergeben sich ganz neue Herausforderungen für Unternehmen, die Online-Marketing betreiben. Hier mehr erfahren.

 

ePVO vs. E-Privacy-Richtlinie

Die E-Privacy-Richtlinie musste in das jeweils nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umgewandelt werden, wohingegen die E-Privacy-Verordnung gem. europäischem Recht nach ihrer Verabschiedung in den Mitgliedstaaten unmittelbar Geltung hat. Die Mitgliedstaaten haben dadurch keinerlei eigenen Gestaltungsspielraum und der Nutzer, der sich inzwischen selbstverständlich durch das Landesgrenzen überschreitende Internet bewegt, ist in allen EU-Mitgliedstaaten auf dieselbe Weise geschützt. Hier mehr erfahren.

 

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