Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zur e-Privacy-Verordnung (Stand Juni 2022)?

Endlich gibt es (wenn auch langsame) Bewegung in Sachen e-Privacy-Verordnung: Die Mitgliedstaaten der EU haben sich am 10. Februar 2021 auf Kompromissvorschläge für einen ePVO-Entwurf geeinigt.

Damit haben nun die letzten Verhandlungen des Rats der Europäischen Union mit der europäischen Kommission und dem Europarlament (Trilog-Verhandlungen) begonnen – diese dauern mit Stand Juni 2022 noch an. Sollte es noch dieses Jahr zu einer Einigung kommen, könnte die ePrivacy-Verordnung frühestens 2023 in Kraft treten. Allerdings würde in Deutschland in jedem Fall noch eine Übergangsfrist von 24 Monaten hinzukommen, in der nach wie vor die e-Privacy-Richtlinie Bestand hätte (mehr dazu unten im Beitrag). Verbindlich wäre die ePVO dann erst 2025.

 

Ein Blick zurück

Die Entwicklungen bezüglich einer konkreten Formulierung des Gesetzesentwurfs der e-Privacy-Verordnung ziehen sich hin – und das schon seit Jahren. Erste Diskussionen auf EU-Ebene gab es schon im April 2016. Die ursprünglichen Überlegungen sahen vor, die e-Privacy-Verordnung (ePVO) gleichzeitig mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft treten zu lassen. Dazu kam es jedoch nie.

Ein erster Entwurf des Gesetzes wurde im Januar 2017 durch die EU-Kommission formuliert, darauf folgte ein erster Entwurf des EU-Parlaments im Oktober desselben Jahres. Der Rat der europäischen Union legte einen Monat später lediglich einen Sachstandbericht durch die Ratspräsidentschaft vor. Für das Weiterlaufen des Verfahrens hätte hier aber ebenfalls ein Entwurf der ePVO bekanntgegeben werden müssen. Dies geschah nicht und es blieb lange still um die Verhandlungen. Aber weshalb?

Das Hauptproblem lag und liegt in der Uneinigkeit der EU-Mitgliedsstaaten über die Verordnung. Denn die Mitgliedsstaaten müssen die Vorschläge von Rat, Parlament und Kommission absegnen. Kompromissvorschläge wurden jedoch ausnahmslos abgelehnt, einige Mitglieder wünschten sogar eine gänzliche Neuformulierung der jeweils aktuellen Vorschläge.

 

E-Privacy-Verordnung: Entwicklung ab 2020

Für die erste Hälfte des Jahres 2020 hatte Kroatien die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union inne. Der kroatische Vorsitz hat den bisherigen Entwurf im Februar 2020 erstmals um neue Vorschläge erweitert und die Debatte um die ePVO damit erneut ins Leben gerufen. Änderungen bezogen sich z.B. auf den Artikel 6, der in die Artikel 6 bis 6d unterteilt wurde. Er sollte damit enger an die DSGVO angeglichen werden. Der Artikel beinhaltet Regelungen für die Verarbeitung von Daten aus elektronischer Kommunikation.

Nach dem kroatischen Vorschlag sollte u.a. außerdem der Artikel 8 der ePVO vollständig gestrichen werden. Der Artikel regelt den besonderen Schutz des Nutzer-Endgeräts bei der elektrischen Kommunikation. Das Ziel sollte sein, die bisher intensive Cookie-Diskussion nachhaltig zu beenden.

Die Vorschläge der kroatischen Ratspräsidentschaft wurden nicht angenommen. Sie waren außerdem lediglich als e-Privacy-Text veröffentlicht und nicht als direkter Entwurf formuliert worden. Die Ratspräsidentschaft unternahm in den Folgemonaten erneut mehrere Kompromissversuche und überarbeitete die bisherigen Vorschläge vom Februar. Auch danach überwog die Uneinigkeit der Mitgliedsstaaten und keiner der Vorschläge setzte sich durch.

 

E-Privacy-Verordnung: Entwicklung nach 2021

Die nächste Initiative in der Diskussion um die ePVO ging von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aus. Sie war auf Ende 2020 befristet, galt also für die 2. Hälfte des Jahres. Der deutsche Ratsvorsitz legte einen eigenen Kompromissvorschlag vor. Dieser beinhaltete u.a. strengere Cookie-Regelungen, wie es auch der kroatische Vorschlag vorsah. Es sollte z.B. das sog. „berechtigte Interesse“ als Grundlage für die Nutzung von Cookies abgeschafft werden.

Im November 2020 wurde der Vorschlag von einigen Mitgliedsstaaten als „unausgewogen“ bewertet und wie seine Vorgänger abgelehnt. Die EU-Mitgliedsstaaten konnten sich also auch auf diesen Kompromiss nicht einigen.

 

Ausblick 2022: Wie geht es mit der e-Privacy-Verordnung weiter?

Da auch der Lösungsvorschlag während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nicht zur Lösung des Konflikts geführt hatte, lag die Hoffnung darauf nun auf der nächsten Amtszeit, die durch Portugal unterhalten wurde. Diese galt für die erste Hälfte des Jahres 2021. Und tatsächlich wurde am 10.2.2021 eine Einigung erzielt.

Die anschließend aufgenommen Trilog-Verhandlungen bzgl. der e-Privacy-Verordnung dauern jedoch mit Stand Juni 2022 immer noch an. In einer Trilog-Verhandlung treffen der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission aufeinander und beraten über aktuelle entscheidungsbedürftige Sachverhalte.

 

E-Privacy-Verordnung in Deutschland

Ein Inkrafttreten der ePVO scheint nach wie vor nicht vor 2023 möglich. Auf die letztendliche Anwendbarkeit der ePVO werden die Mitgliedsstaaten sogar noch länger warten müssen. Diese könnte frühestens Ende 2024 oder sogar erst im Jahre 2025 erfolgen, da die Regelungen sich ggf. unterscheiden. In Deutschland ist z.B. eine zweijährige Übergangsfrist von der bisher wirksamen e-Privacy-Richtlinie zur e-Privacy-Verordnung vorgesehen.

Die e-Privacy-Richtline wird in Deutschland also noch einige Jahre Anwendung finden.

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