ESEF: European Single Electronic Format

Die EU Legislative hatte sich vor einigen Jahren das Ziel gesetzt, Geschäftsberichte europaweit vergleichen zu können. Doch wie sollte das Vorhaben konkret umgesetzt werden? Mit dem Lösungsansatz ESEF– European Single Electronic Format – scheint die EU Legislative nun ihrem Ziel näher gekommen zu sein.

Express-Navigation durch unsere Themen zu ESEF:

1. Ziele der ESEF-Verordnung
2. Geschichte der ESEF-Verordnung – und der aktuelle Stand
3. ESEF: Das sind die Auswirkungen auf die Praxis – technische und formale Vorgaben auf einen Blick!

 

ESEF in aller Kürze: Worum geht es?

Kapitalmarktorientierte Unternehmen unterliegen seit dem 1. Januar 2020 einer ESEF-Berichtspflicht und müssen demnach die Finanzberichte einheitlich erstellen. Nun stellt sich die Frage, wie eine Vergleichbarkeit sichergestellt werden kann. Die Antwort ist einfach: Unter Verwendung der so genannten IFRS Taxonomie müssen alle Geschäftsberichte im elektronischen Format xHTML eingereicht werden.

Was sind aber die konkreten Ziele der ESEF-Verordnung? Was müssen Sie unbedingt zur Entstehungsgeschichte wissen? Wie wird die Verordnung konkret umgesetzt? Welche Auswirkungen gibt es in der unternehmerischen Praxis? Und was könnte sich zukünftig hinsichtlich des ESEF-Umsetzungsgesetzes noch ändern? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bieten wir Ihnen auf den kommenden Seiten.

 

Ziel der ESEF-Verordnung

Die ESEF-Verordnung ist auch unter dem sperrigen Namen „Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie Umsetzungsgesetz“ bekannt und verfolgt das Ziel, Geschäftsberichte von kapitalmarktorientierten Unternehmen europaweit vergleichbar zu machen. Die einheitlichen Jahresberichte der Unternehmen müssen aber noch mehr erfüllen. Hier erfahren Sie mehr. 

 

Geschichte der ESEF-Verordnung - und der aktuelle Stand

Bereits im Jahr 2013 wurde über eine einheitliche technische Berichtspflicht gestritten. Der Entwurf durch die ESMA konnte schließlich am 20.12.2018 durch die Europäische Kommission verabschiedet und im folgenden Jahr im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Doch insbesondere durch die Corona-Pandemie ist die ESEF-Verordnung immer noch hoch aktuell. Aufgrund der schwierigen pandemischen Lage könnten die Jahresabschlüsse erst für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2022 nach den Vorgaben der ESEF-Verordnung angelegt werden müssen. Jetzt weiterlesen. 

 

Große Unsicherheit bzgl. der ESEF-Verordnung – Das sind die Auswirkungen auf die Praxis!

Viele Unternehmen stehen durch die Anpassung an die neuen technischen Regulierungsstandards der ESEF-Verordnung vor große Herausforderungen. Neue technische Standards, veränderte Prüfverfahren und jährliche Änderungen der IFRS-Taxonomie stellen die Berichtspflicht auf den Kopf. Dies wird sich auch in den kommenden Jahren vermutlich nicht ändern. Die ersten spürbaren Auswirkungen der ESEF-Berichtspflicht werden voraussichtlich 2021 erwartet. Hier klicken und mehr erfahren.