Das Wichtigste zur Familiengesellschaft in Verbindung mit Schenkungen

Schenkungen sind gerade im Zusammenhang mit der Familiengesellschaft von besonderer steuerrechtlicher Bedeutung. Themenfelder, wo diese steuerrechtliche Bedeutung bei Schenkungen und Familiengesellschaften betroffen ist, sind beispielsweise schenkweise begründete Beteiligungen von Kindern, die Angemessenheitsprüfung bei einer geschenkten Unterbeteiligung oder auch schenkungssteuerliche Aspekte der Gründung einer Familiengesellschaft. Sie wollen mehr zu diesen Konstellationen und ihrer steuerrechtlichen Beurteilung erfahren? In den folgenden Beiträgen gehen wir genauer auf diese Gestaltungen ein. Klicken Sie gleich hier, um auch in diesem Bereich des Steuerrechts topinformiert zu sein und Ihrem Mandanten die bestmögliche Betreuung zukommen lassen zu können!

 

Schenkweise begründete Beteiligungen von Kindern: Das gilt es für Sie als Steuerberater unbedingt zu beachten!

Zunächst ist festzuhalten, dass der alleinige Umstand, dass die Begründung einer Gesellschafterstellung schenkweise erfolgt, steht der steuerrechtlichen Anerkennung einer Familienpersonengesellschaft als solche nicht entgegen. Vielmehr hat die Frage, ob eine Mitunternehmerschaft minderjähriger Kinder gegeben ist, nach dem Gesamtbild der konkret bestehenden Verhältnisse entschieden werden. Hierfür bedarf es in jedem Einzelfall einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller vertraglichen Vereinbarungen, ob die Beteiligung von Kindern einem Fremdvergleich standhält. In unserem Fachbeitrag wird auf einzelne Problemstellungen hingewiesen, die allein oder gemeinsam mit anderen Regelungen in der Gesamtschau für die steuerrechtliche Anerkennung der Mitunternehmerstellung relevant sein können. Zum Beitrag geht es hier mit nur einem Klick!

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So hat die Angemessenheitsprüfung bei einer geschenkten Unterbeteiligung an der Familiengesellschaft zu erfolgen!

Räumt ein Elternteil seinem Kind schenkweise eine Unterbeteiligung an einem bestehenden Kommanditanteil ein, so wird der dem Kind dadurch zustehende Gewinnanteil zumindest grundsätzlich auf seine Angemessenheit im Verhältnis zum Wert der Unterbeteiligung überprüft. Wie genau diese Angemessenheitsprüfung zu erfolgen hat und auf welche Aspekte hierbei besonderes Augenmerk gelegt werden sollte, erläutern wir kompakt in diesem Beitrag. Um weiterzulesen, klicken Sie gleich hier!

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Diese schenkungssteuerlichen Aspekte bei der Gründung einer Familiengesellschaft sollten Sie kennen!

Wird eine Familiengesellschaft gegründet, und erhalten Angehörige Kapitalanteile unentgeltlich übertragen, so liegt eine Schenkung vor. Die Schenkung ist ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis, durch das der Schenker aus seinem Vermögen einem anderen unentgeltlich etwas zuwendet. Die Schenkung im Sinne des ErbStG geht über den zivilrechtlichen Schenkungsbegriff insofern hinaus, als keine Einigung über die Unentgeltlichkeit erzielt werden muss, sondern der subjektiv einseitige Wille des Schenkers zur Unentgeltlichkeit ausreicht. Darauf, wie mit der Gründung einer Familiengesellschaft, bei der Angehörigen Kapitalanteile unentgeltlich übertragen werden, schenkungssteuerrechtlich zu verfahren ist, gehen wir in diesem Fachbeitrag näher ein. Mit nur einem Klick geht es weiter zum Beitrag!

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