Das sollten Sie als Steuerberater zum Thema Familiengesellschaft wissen!

Familiengesellschaften bieten sowohl wirtschaftlich, als auch zivilrechtlich und steuerrechtlich gute Möglichkeiten zur sinnvollen Gestaltung gleitender Vermögensübertragungen und zur Beteiligung mehrere Nachfolger an einem einheitlichen sowie zusammengefassten Vermögen. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden in der Praxis häufig Familiengesellschaften als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge verwendet. Wie genau sich der Unternehmer beziehungsweise der ihn betreuende Steuerberater der Familiengesellschaft bedienen kann, welche Vorzüge dies mit sich bringt und worauf Sie als Steuerberater besonders achten sollten, erläutern wir auf dieser Seite in mehreren Fachbeiträgen. Außerdem gewähren wir Ihnen Zugang zu verschiedenen Gerichtsentscheidungen, die Familiengesellschaft betreffend. Klicken Sie gleich hier, um mehr zu lesen!

 

So kann die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge genutzt werden!

Die Familiengesellschaft ist eine häufig anzutreffende Erscheinungsform in der Gestaltungsberatung. Die Bündelung von Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen in einer Familiengesellschaft – auch Familienpool oder Familienvermögensgesellschaft genannt – ist ein effizientes und flexibles Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten. Die Familiengesellschaft bringt allerdings auch darüber hinaus vorteilhafte Rechtsfolgen mit sich. In diesem Beitrag gehen wir genauer auf die Konstellation der Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge ein und fassen das Wichtigste hierzu in kompakter Form für Sie zusammen. Mit einem Klick geht es zum Fachbeitrag!

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Diese steuerlichen Vorteile bringt die Familiengesellschaft mit sich!

Die Gründung einer Familiengesellschaft bietet sich einerseits wegen steuerrechtlicher Zielsetzungen an. Durch die Familiengesellschaft werden Erträge und Wertzuwächse auf mehrere Personen, insbesondere aus der Kinder- und Enkelgeneration, verteilt und verlagert. Abgesehen von der steuerrechtlichen Betrachtungsweise können allerdings ebenfalls außersteuerliche Gründe eine Rolle bei der Gründung einer Familiengesellschaft spielen. In diesem Fachbeitrag befassen wir uns näher mit den ertrags-, erbschafts- und schenkungsteuerrechtlichen sowie den außersteuerrechtlichen Vorteilen, die mit der Nutzung einer Familiengesellschaft einhergehen. Dazu erhalten Sie eine Reihe Beispiele zur Veranschaulichung und einen Hinweis für Ihre Steuerpraxis. Klicken Sie hier!

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Familiengesellschaft: Zusammenfassung

Die steuerlichen, aber auch außersteuerlichen Vorteile der Verwendung einer Familiengesellschaft können unter anderem darin bestehen, dass durch die Aufnahme von nahen Angehörigen – insbesondere durch die Aufnahme von Kindern – Einkünfte verlagert werden und damit die Einkommensteuer gesenkt wird. Es sind aber auch Vorteile aus dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht denkbar. In diesem Beitrag fassen wir noch einmal die Zwecksetzung, die mit der Gründung von Familiengesellschaften verbunden sind in kompakter Weise für Sie zusammen. Zum Beitrag geht es mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zu Familiengesellschaft: Familiengesellschaft und Börsenhandel (BFH vom 25.08.1972 III R 33/71)

Der BFH hatte unter anderem darüber zu befinden, ob auch die nichtnotierten Aktien mit dem Börsenkurs bewertet werden, wenn bei einer Familiengesellschaft ein nicht unerheblicher Teil der Aktien zum Börsenhandel zugelassen wird oder ob etwa ein Abschlag bei den nichtbörsenfähigen Aktien gemacht wird, wenn diese laut Vereinbarungen ebenfalls stets intern zum jeweiligen Börsenkurs verkauft werden. Klicken Sie hier, um zur Entscheidung des BFH zu gelangen!

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Rechtsprechung zu Familiengesellschaft: KG-Gründung eines Gewerbetreibenden mit seinen Kindern (BFH vom 29.05.1972 GrS 4/71)

Der BFH verhielt sich hier dazu, inwieweit ein Gewerbetreibender, der mit seinen Kindern eine steuerrechtlich anzuerkennende KG gründet, seinen Gewerbebetrieb in diese einbringt und seinen Kindern aus seinem Kapitalanteil Anteile schenkweise überträgt, mit steuerrechtlicher Wirkung eine Gewinnverteilung vereinbaren kann, die, falls die Kinder nicht mitarbeiten, auf längere Sicht zu einer auch unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Kommanditisten angemessenen Verzinsung des tatsächlichen Werts des Gesellschaftsanteils führt. Zur Entscheidung geht es gleich hier mit einem Klick!

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Rechtsprechung zu Familiengesellschaft: Akteinbindungsvertrag zwischen Familienaktionären (VG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.11.2015 7 K 4703/15.F)

In seinem Urteil vom 04.11.2015 verhielt sich das VG Frankfurt/Main zu der Frage, inwiefern ein Aktienbindungsvertrag zwischen Familienaktionären, welcher den Erwerb von Aktien von Familienaktionären ermöglicht, ohne weiteres als ein sonstiges Instrument im Sinne von § 25a Abs. 1 WpHG einzuordnen ist. Wie das VG Frankfurt/Main entschied und mit welchen Argumenten es seine Entscheidung untermauerte, lesen Sie mit einem Klick auf die folgende Seite aus der Rubrik „Rechtsprechung zu Familiengesellschaft“!

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