Die gesamthänderisch gebundene Rücklage bei Personengesellschaften

 

Die gesamthänderisch gebundene Rücklage ist besonders wichtig, wenn es um die Betrachtung nicht entnahmefähiger Gewinne geht. Sie soll vor allem der Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft dienen und spielt in vielen verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften und Normen eine Rolle. Die Fälle, in denen die gesamthänderisch gebundene Rücklage eine Rolle spielt, sind zahlreich und sollten daher immer im Hinterkopf behalten werden. Wichtig ist es vor allem, sie bei Vermögensübertragungen und Rechtsträgerwechseln zu beachten.
Für einen besseren Überblick haben wir für Sie Fachbeiträge und Urteile zusammengestellt, die sich speziell mit dem Thema auseinandersetzen. Durch die sehr spezielle, einzelfallbezogene Betrachtung, lernen Sie ganz einfach die wichtigsten Anwendungsfälle und Normen kennen.

 

Die Einbringung nach § 24 UmwStG

Eine Gewährung von Gesellschaftsrechten liegt darüber hinaus auch dann vor, wenn neben einer Gutschrift auf dem Festkapitalkonto I eine weitere Gutschrift nach Art eines Agios zugunsten eines variablen Eigenkapitalkontos II und/oder der gesamthänderisch gebundenen Rücklage i.S.d. § 264c Abs. 2 Satz 8 HGB erfolgt. Eine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist dagegen nicht anzunehmen, wenn die Gegenleistung ausschließlich dem variablen Eigenkapitalkonto II gutgeschrieben wird. In diesen Fällen ist die Einbringung einer Sachgesamtheit (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) als unentgeltliche Übertragung zu beurteilen, die von der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG erfasst wird [...]

Lesen Sie hier alles zur gesamthänderisch gebundenen Rücklage i.S.d. § 264c HGB.

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Die gesamthänderisch gebundene Rücklage bei der Einheits-GmbH & Co. KG

Ist die Abtretung - empfehlenswerterweise - zur Vermeidung von Haftungsrisiken durch Sacheinlage zugunsten der gesamthänderisch gebundenen Rücklage erfolgt, kann der Posten aus dieser Rücklage im Wege der Umbuchung dotiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Gesellschaftsvertrag der KG die Bildung dieser Rücklage und deren Verwendung ausdrücklich geregelt wurde (§ 264c Abs. 2 Satz 8 HGB ). Je nach vertraglicher Gestaltung sind die folgenden Buchungen geboten:
Nicht empfehlenswert: Abtretung gegen Entgelt.
[...]

Hier erfahren Sie mehr über die gesamthänderisch gebundene Rücklage bei der Einheits-GmbH & Co. KG

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Die Rolle der gesamthänderisch gebundenen Rücklage bei Übertragungen in das Gesamthandsvermögen

Eine Gewährung von Gesellschaftsrechten liegt darüber hinaus auch dann vor, wenn neben einer Gutschrift auf dem Festkapitalkonto I eine weitere Gutschrift nach Art eines Agios zugunsten eines variablen Eigenkapitalkontos II und/oder der gesamthänderisch gebundenen Rücklage i.S.d. § 264c Abs. 2 Satz 8 HGB erfolgt. Von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft ist daher auszugehen, wenn der Gegenwert für das Wirtschaftsgut gutgeschrieben wird. [...]

Auch dieser Fachbeitrag beschäftigt sich mit der speziellen Betrachtung von gesamthänderisch gebundenen Rücklagen.

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Die gesamthänderisch gebundene Rücklage beim Rechtsträgerwechsel

Aus diesem Grund liegt auch in den Fällen ein Rechtsträgerwechsel vor, in denen eine Übertragung in das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft erfolgt, an der der Übertragende selbst als Gesellschafter beteiligt ist. Auf den Umfang der Beteiligung kommt es nicht an. Der Rechtsträgerwechsel kann

  • entgeltlich mit Kaufpreisvereinbarungen wie unter Fremden,
  • gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten durch Gutschrift/Lastschrift auf Kapitalkonto I und evtl. daneben anderen Kapitalkonten,
  • unentgeltlich durch Gutschrift für das erlangte Wirtschaftsgut auf dem variablen Kapitalkonto II und/oder auf dem Konto "gesamthänderisch gebundene Rücklage" oder
  • teilentgeltlich, insbesondere im Fall der Schuldübernahme

erfolgen. [...]

Lesen Sie hier mehr zur gesamthänderisch gebundenen Rücklage beim Rechtsträgerwechsel.

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BFH - Urteil vom 16.10.2008 (IV R 98/06): Verrechnung einer durch einen Kommanditisten eingetragenen, nicht voll eingezahlten Haftungseinlage

Leistet der Kommanditist zusätzlich zu der im Handelsregister eingetragenen, nicht voll eingezahlten Hafteinlage eine weitere Bareinlage, so kann er im Wege einer negativen Tilgungsbestimmung die Rechtsfolge herbeiführen, dass die Einlage nicht mit der eingetragenen Haftsumme zu verrechnen ist, sondern im Umfang ihres Wertes die Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos verhindert und auf diese Weise nach § 15a Abs. Satz 1 zur Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlusten führt. [...]

In diesem Urteil über Haftungseinlagen spielen auch die gesamthänderisch gebundenen Rücklagen eine wichtige Rolle.

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BFH - Urteil vom 24.01.2008 (IV R 37/06): Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob aufgrund der Übertragung von drei Grundstücken in eine gewerbliche Personengesellschaft die Abschreibungsbemessungsgrundlage gemäß § 7 Abs. Satz 4 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr (2000) geltenden Fassung ( 2000; jetzt: § Abs. Satz 5 ) zu kürzen ist. [...]

Auch in diesem Urteil war die Betrachtung der gesamthänderisch gebundenen Rücklage von Bedeutung.

 

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