Anhebung Minijob- und Midijob-Grenzen 2022

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Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Zeitstunde zum 01.10.2022 erfolgte auch eine Anhebung der Minijob- und Midijob-Grenze zum 01.10.2022.

Denn mit einem Stundenlohn von 12 Euro hätten Minijobber bei einer Monatsgrenze von 450€ nur noch 37,5 Stunden im Monat steuerfrei arbeiten können. Zuvor, bei einem Mindestlohn von 9,60 Euro je Zeitstunde, konnten Minijobber ca. 47,37 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze von 450 € zu überschreiten. 

Erhöhung der Minijob-Grenze

Die Minijob-Grenze wird demnach am 01.10.2022 auf 520 € pro Monat angehoben. Die Erhöhung soll dynamisch gestaltet sein, um eine Arbeitszeit von 10 Stunden in der Woche zum Mindestlohn von 12 € zu ermöglichen.

Das hat das Kabinett in seinem Gesetzesentwurf festgehalten.

 

Erhöhung der Midijob-Grenze

Im Zuge der Erhöhung der Minijob-Grenze ist des Weiteren auch die Midijob-Grenze zum 01.10.2022 um 300 € pro Monat erhöht worden.

Damit liegt die Midijob-Grenze nun bei 1.600 € und nicht mehr bei 1.300 € pro Monat. Beschäftigte mit Entgelten innerhalb des Übergangsbereichs sollen außerdem entlastet werden.

Dies soll erreicht werden, indem der Belastungssprung, welchem Beschäftigten bei dem Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begegnen, verringert wird.

Der Beitrag, welchen Arbeitgeber in dem Übergangsbereich zu leisten haben, ist weiterhin auf den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeitrag in Höhe von 28% angepasst worden.

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Spezialreport Minijob 2022

Die Mini- und Midijob-Grenzen sind zum 1.10.2022 angehoben worden. Was nun bei der geringfügigen Beschäftigung zu beachten ist, zeigt Ihnen unsere Autorin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Iris Henkel. Inklusive Vertragsmuster!

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