Hier erhalten Sie einen Mustervertrag für die Schenkung von Grundstücken
Schenkungsvertrag
...
– nachfolgend Schenker genannt –
und
...
– nachfolgend Beschenkter genannt –
schließen folgenden Vertrag:
§ 1 Schenkungsgegenstand
(1) Im Grundbuch des Amtsgerichts ... für ..., Band ..., ist in Blatt ... unter laufender Nummer ... des Bestandsverzeichnisses der Schenker als Alleineigentümer folgenden Grundstücks der Gemarkung ... eingetragen:
Flurstücknummer ..., ... qm.
(2) Das Grundstück ist wie folgt belastet:
...
[Alt.: Das Grundstück ist von Lasten frei. Die Vertragsparteien haben sich durch Einsicht in das Grundbuch von der Lastenfreiheit überzeugt.]
§ 2 Gegenleistungen/Auflagen
Die Schenkung erfolgt ohne Gegenleistungen und Auflagen.
[Alt.: Der Beschenkte räumt dem Schenker ein unentgeltliches, lebenslanges Wohnrecht unter Ausschluss des Eigentümers an allen Räumen und Anlagen ein. Das Wohnrecht erlischt, wenn der Berechtigte das Recht, ohne dass dies der Eigentümer zu vertreten hat, auf Dauer nicht mehr ausüben kann.]
[Alt.: Der Schenker behält sich den lebenslangen, unentgeltlichen Nießbrauch an dem Grundstück vor. Danach ist der Schenker berechtigt, sämtliche Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen.]
[Alt.: Der Beschenkte verpflichtet sich, bei seiner Insolvenz, die derzeit nicht möglich erscheint, das Grundstück auf Verlangen des Schenkers lastenfrei auf diesen zurückzuübertragen. Die Kosten der Rückübertragung trägt der Beschenkte. Zur Sicherung des Rückübertragungsanspruchs bewilligen und beantragen die Vertragsparteien die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch.]
§ 3 Schenkung, Anrechnung und Ausgleichung
(1) Der Schenker schenkt dem Übernehmer das in § 1 näher bezeichnete Grundstück mit allen sich aus dem Grundbuch ergebenden Belastungen, Rechten, Pflichten, Bestandteilen und dem Zubehör zum Alleineigentum.
(2) Der Beschenkte nimmt die Schenkung an.
(3) Der Beschenkte hat den Wert der Zuwendung im Verhältnis zu den übrigen Abkömmlingen des Schenkers [Alt.: nicht] auszugleichen. Er muss sich den Wert der Zuwendung auf seinen Pflichtteil nach dem Schenker [Alt.: nicht] anrechnen lassen.
[Alt.: (4) Die Überlassung erfolgt im Hinblick auf den hinsichtlich der Vermögensverhältnisse des Veräußerers angemessenen Teil als Ausstattung, und zwar zur Erhaltung einer selbständigen Lebensstellung des Erwerbers, der den Vertragsgegenstand als Arztpraxis nutzt, zur Sicherung eines eigenen Lebensunterhalts für sich und seine Familie. Er muss den Wert der Ausstattung [Alt.: nicht] ausgleichen.]
§ 4 Auflassung
(1) Die Parteien sind sich über den Eigentumsübergang am Grundstück einig und bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.
(2) Die Parteien bewilligen und beantragen die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Beschenkten.
[Alt.: Die Vertragsparteien verzichten auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung.]
§ 5 Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten
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