Betriebsprüfung: Welche Handlungsoptionen haben Ihre Mandanten bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten?

Bei der Betriebsprüfung fällt manchmal schon bei der Aufbereitung der Unterlagen auf, dass in den letzten Jahren doch nicht alles einwandfrei gelaufen ist.

Doch wie reagiert man hier richtig? Was sollten Sie als steuerlicher Berater beachten? Wann kann straflos korrigiert werden? Und wann muss vielleicht nicht mehr aktiv mitgewirkt werden?

Fest steht: Sie als Steuerberater sind gefordert, Ihren Mandanten zur Seite zu stehen. Welche Handlungsmöglichkeiten Ihre Mandanten je nach Zeitpunkt haben, um strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung abzuwenden oder abzumildern, erfahren Sie in den folgenden Fachbeiträgen.

 

Außenprüfung: BMF erläutert automatisierte Prüfungsmethoden

Bei steuerlichen Außenprüfungen setzt die Finanzverwaltung zunehmend automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden und Schätzverfahren ein. Bei der Datenanalyse werden Risiken und Auffälligkeiten identifiziert und mögliche Buchführungsverstöße aufgespürt, die ggf. eine Hinzuschätzung rechtfertigen. Ein aktuelles BMF-Schreiben erläutert die verschiedenen Methoden im Rahmen der Betriebsprüfung.

Erfahren Sie hier alles Weitere zum BMF-Schreiben vom 5.9.2023.

 

Modernisierung der Außenprüfung ab 2023

Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Während von den Steuerpflichtigen insbesondere erweiterte Mitwirkungspflichten gefordert werden, sollen die Außenprüfer Prüfungsschwerpunkte benennen sowie Zwischengespräche führen. Durch die neuen Mitwirkungspflichten soll zudem gewährleistet werden, dass dem verfassungsrechtlichen Verifikationsgebot weiter Rechnung getragen wird.

Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr über das Gesetz zur Modernisierung der Außenprüfung.

 

Betriebsprüfung (Teil 1) Handlungsmöglichkeiten, bevor der Prüfer erscheint

Bereits vor Erscheinen des Prüfers können Sie zusammen mit Ihrem Mandanten die entscheidenden Weichen stellen. Wird bei der Aufbereitung der Unterlagen für die Betriebsprüfung festgestellt, dass einige buchhalterische oder steuerliche Fehler aufgetreten sind, müssen die Handlungsmöglichkeiten abgewogen werden.

Klicken Sie hier und erfahren Sie, was Sie tun können, um den Schaden von Ihrem Mandanten abzuwenden und zu begrenzen!

 

Betriebsprüfung (Teil 2): Handlungsmöglichkeiten, wenn der Prüfer erscheint 

Betriebsprüfer sollen einerseits eine zutreffende Steuer festsetzen und sind andererseits nach § 10 BPO verpflichtet, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat die für die Bearbeitung dieser Straftat zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten. Dies im Hinterkopf sollte überlegt werden, wie die optimale Kommunikation und das Verhalten dem Prüfer gegenüber ablaufen sollte, um steuerlich ein optimales Ergebnis zu erzielen. Ferner sollten dem Steuerpflichtigen die strafrechtlichen Risiken bewusst sein und wie nach Einleitung eines Strafverfahrens weiter zu reagieren ist.

Sehen Sie hier Ihre Optionen, wenn der Prüfer erscheint.

 

Zulässigkeit einer Anschlussprüfung bei Kleinstbetrieben

Wann sind Anschlussprüfungen zulässig? Der BFH hat seine Rechtsprechung hierzu bestätigt. Demnach sind Finanzbehörden auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben an keinen bestimmten Prüfungsturnus gebunden und können auch solche Betriebe einer Anschlussprüfung unterziehen. Im Streitfall hatte ein Freiberufler moniert, dass eine Anschlussprüfung nahtlos an die geprüften Vorjahre angeknüpfte.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem aktuellen Beschluss vom 07.06.2022 (VIII B 105/21) seine Grundsätze bestätigt, dass auch bei Kleinstbetrieben Anschlussprüfungen angeordnet werden dürfen – hier weiterlesen.

 

Zulässigkeit einer mehrmaligen Anschlussprüfung

Der BFH hält bei einem Freiberufler eine dritte Anschlussprüfung grundsätzlich für rechtlich möglich. Ob die Finanzbehörde bei Anordnung einer dritten Anschlussprüfung ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei ist insbesondere auf das Kriterium der „Prüfungsbedürftigkeit“ abzustellen.

Klicken Sie hier und erfahren Sie, was der BFH beschlossen hat!

 

Außenprüfung: Anspruch auf persönliche Schlussbesprechung? 

Nach § 201 AO muss nach einer Außenprüfung grundsätzlich eine Besprechung stattfinden, bei der das Ergebnis, strittige Sachverhalte und die Folgen erörtert werden (sog. Schlussbesprechung). Aber besteht ein Recht auf eine persönliche Schlussbesprechung?

Das FG Düsseldorf hat entschieden. Klicken Sie hier, um weiterzulesen!

 

Außenprüfung: Verjährung nach unterbrochener Prüfung?

Wann gelten Außen- bzw. Betriebsprüfungen als unterbrochen? Der BFH hat entschieden, dass auch qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, dazu führen, dass eine mehrjährige Außenprüfung insgesamt als nicht unterbrochen gilt. Welchen Einfluss hat dies auf die Verjährung der Prüfung?

Antworten erhalten Sie hier!

 

Die Betriebsprüfung nach Kurzarbeit: Was nun zu beachten ist

Das Kurzarbeitergeld (KUG) soll betroffenen Unternehmen, insbesondere in der Corona-Krise, schnelle Hilfe vermitteln. Es findet bei der Beantragung des KUG zwar eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit statt, allerdings geht diese üblicherweise nicht in die Tiefe. Deshalb wird das KUG zunächst immer nur vorläufig ausgezahlt. Die Behörde behält sich also die Möglichkeit zur späteren, nachträglichen Änderung vor.

Was dies in der Praxis bedeutet und welche weiteren Besonderheiten anfallen erfahren Sie hier.

 

Betriebsprüfung: Welche Daten darf das Finanzamt herausverlangen?

Nach dem BFH ist die Aufforderung bei einer Einnahmenüberschussrechnung, zu Beginn der Außenprüfung einen Datenträger „nach GDPdU“ herauszugeben, rechtswidrig. Ein unbegrenzter Zugriff auf alle elektronischen Daten ist unzulässig und ein Datenzugriff außerhalb der Geschäftsräume oder Dienststelle unverhältnismäßig.

Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen: Hier erfahren Sie mehr.

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