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Gewerbesteuerhebesätze 2005 im Bundesdurchschnitt leicht gestiegen

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer im Jahr 2005 bei 389% und damit um 1 Prozentpunkt höher als im Vorjahr.

Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2005 Brandenburg (306%), Mecklenburg-Vorpommern (307%) und Sachsen-Anhalt (315%). Unter den Stadtstaaten lag Hamburg mit einem Hebesatz von 470% vor Bremen (436%) und Berlin (410%). Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 434% den höchsten Wert unter den Flächenländern vor dem Saarland (416%). Mit Änderung des Gewerbesteuergesetzes zum 1.1.2004 wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf mindestens 200% festgelegt. Von 134 Gemeinden oder Gemeindeteilen wurde in 2005 dieser Mindesthebesatz in Höhe von 200% erhoben. Der Spitzenhebesatz der Gewerbesteuer betrug 900%, ein Hebesatz von 600% wurde von einer Gemeinde und ein Hebesatz von 500% von drei Gemeinden erhoben.

 

 

 

Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2005 bei durchschnittlich 292% und damit um 3 Prozentpunkte über dem Wert von 2004. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2005 insgesamt 0,3 Milliarden Euro (+ 0,4% gegenüber 2004). In Berlin wurde mit 150% der niedrigste und in Niedersachen mit 339% der höchste durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A auf Landesebene ermittelt. Bei den Gemeinden spannt sich der Bogen von sieben Gemeinden mit einem Hebesatz von 0% bis zu einem Hebesatz von 1 800%, der von einer Gemeinde erhoben wird.

 

 

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich bundesweit mit 392% für das Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozentpunkte erhöht. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 9,9 Milliarden Euro und war um 3,2% höher als 2004. Hier hat Schleswig-Holstein (315%) den niedrigsten und Berlin (660%) den höchsten durchschnittlichen Hebesatz. Auf Gemeindeebene liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer B zwischen 0% und 900% (jeweils eine Gemeinde).

Quelle: Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr. 339 vom 23.08.06