Steuerberatung -

Bilanzänderung nach Bilanzberichtigung durch Kapitalkontokorrektur

Eine Bilanzberichtigung i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch bei einer Korrektur des Kapitalkontos durch eine Gewinnänderung (hier: Hinzuschätzungen von Erlösen) vor mit der Folge, dass eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (Inanspruchnahme weiterer Abschreibungen) möglich ist.

Nach der vorteilhaften Auffassung des FG regelt § 4 Abs. 2 EStG seinem Wortlaut nach in beiden Sätzen die Änderung der Vermögensübersicht (Bilanz), nicht die Änderung von Bilanzansätzen. Seiner Ansicht nach besteht kein Zweifel, dass auch das Kapital Bestandteil der Bilanz ist, so dass eine Änderung des Kapitals dem Wortlaut nach eine Änderung der Bilanz ist. Dagegen ist ein Fall einer Bilanzberichtigung nach Ansicht der Verwaltung nur gegeben, wenn ein unrichtiger Ansatz von Bilanzposten korrigiert wird. Folglich soll keine Bilanzberichtigung vorliegen, wenn sich eine steuerliche Gewinnänderung nicht auf den Ansatz eines Bilanzpostens auswirkt (BMF-Schreiben v. 18.05.2000 - IV C 2 - S 2141 - 15/00, BStBl I, 587).

Urteil im Volltext

Quelle: FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 02.03.06