Steuerberatung -

Europarechtlicher Teilbetriebsbegriff für § 16 EStG unmaßgeblich

Dem europarechtlichen Begriff des Teilbetriebs kommt keine Bedeutung für das von § 16 EStG verwendete gleichnamige Tatbestandsmerkmal zu.

Wie schon der Titel ,Richtlinie 90/434 EWG des Rates vom 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Einbringung von Unternehmensteilen und Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen" (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 225/1) zeigt, sind von dieser Regelung (Art. 2 Buchst. i dieser Richtlinie) nur zwischenstaatliche Vorgänge erfasst, die in Deutschland nach dem UmwStG zu beurteilen sind.

Urteil im Volltext

Quelle: BFH - Urteil vom 16.11.05