Steuerberatung -

Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse verabschiedet

Der Bundesrat hat am 07.07.2006 dem Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse zugestimmt. Dadurch ergeben sich für Unternehmer ab 01.01.2007 u.a. diese Änderungen:

  • Der Gesamtbetrag für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen wird von 100 € auf 150 € erhöht.
  • Die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht wird für Kalenderjahre ab 2007 von 350.000 € auf 500.000 € angehoben.
  • Bei der Vorsteuerberichtigung sind mehrere Gegenstände, die im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsgut eingehen, zu einem Berichtigungsobjekt zusammenzufassen. Bei sonstigen Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden, ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, wenn im Falle der Bilanzierung ein Aktivierungsgebot bestünde.

Beschluss im Volltext

Quelle: Bundesrat - Beschluss vom 07.07.06