Steuerberatung -

Haushaltsbegleitgesetz 2006 tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 16.06.2006 dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Damit sind folgende Regelungen endgültig verabschiedet.

  1. Der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer steigt zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 %. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert.
  2. Die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte erhöhen sich ab Juli dieses Jahres auf 30 % (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und wie bisher 2 % Pauschsteuersatz). Die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten bleiben unverändert bei 12 % (jeweils 5 % Renten- und Krankenversicherung und 2 % Pauschsteuersatz).
  3. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 01.01.2007 von 6,5 % auf 4,5 %.
  4. Der Regelsteuersatz bei der Versicherungssteuer steigt zum 01.01.2007 ebenfalls von 16 % auf 19 %. Auch die ermäßigten Steuersätze (z.B. Hausrat-, Gebäude- und Feuerversicherung) werden regelmäßig um 3 % angehoben. Steuerbefreiungen (z.B. Krankenversicherung) bleiben unverändert bestehen.
  5. Selbständig tätige Personen, die keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind rentenversicherungspflichtig. Rückwirkend ab 1999 ist gesetzlich geregelt worden, dass für die Prüfung der Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern auf die Verhältnisse (Zahl der Arbeitnehmer bzw. Auftraggeber) bei der Gesellschaft und nicht - wie das BSG in einem Einzelfall entschieden hatte - beim Gesellschafter abzustellen ist.
  6. Die Vorsteuerpauschale erhöht sich ab 01.01.2007 für die Landwirtschaft von 9 % auf 10,7 % und für die Forstwirtschaft von 5 % auf 5,5 %.
  7. Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachzuschlägen wird ab Juli 2006 auf einen Stundenlohn von 25 € begrenzt. Steuerlich bleibt es für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge unverändert bei einer ,50-€-Stundenlohngrenze".

Quelle: Bundesrat - Meldung vom 16.06.06