Steuerberatung -

InvZulG 2007: Wichtige Änderungen

Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen in den neuen Bundesländern werden bekanntlich nach dem Investitionszulagenrecht gefördert.

Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude, soweit sie von einem begünstigten Betrieb verwendet werden und die beweglichen Wirtschaftsgüter und Gebäude zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören. Im Einzelfall kann ein Erstinvestitionsvorhaben auch aus einer einzelnen Investition bestehen. Ein Erstinvestitionsvorhaben ist ein Vorhaben

  • zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
  • zur grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Pressemitteilung im Volltext

Quelle: BMF - Pressemitteilung Nr. 87/2006 vom 07.07.06