Steuerberatung -

Steuerermäßigung bei privat veranlassten Umzügen

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung zählen von Umzugsspeditionen durchgeführte privat veranlasste Umzüge zu den begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG, so die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.

Diese Rechtsauffassung ist in allen noch offenen Fällen zu beachten. Die Steuerermäßigung setzt jedoch weiterhin den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Umzugsspedition durch Beleg des Kreditinstituts voraus (§ 35a Abs. 2 EStG).

Quelle: OFD Koblenz - Verfügung vom 08.05.06