Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008 beschlossen. Dadurch sollen die Wettbewerbsbedingungen für in Deutschland tätige Unternehmen verbessert werden. Im Einzelnen ist Folgendes geplant:
- Die bisherige Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sollen durch eine föderale und eine kommunale Unternehmenssteuer ersetzt werden. Beide Steuern sollen eine einheitliche Bemessungsgrundlage bekommen.
- Die nominale steuerliche Gesamtbelastung der Körperschaften soll ab 2008 von heute etwa 38,65 % auf knapp unter 30 % sinken. Daneben sollen auch die der Einkommensteuer unterliegenden Personenunternehmen von der Reform profitieren. Geprüft wird noch, ob das durch eine Investitionsrücklage oder eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns geschehen kann.
- Da die Einnahmen der Kommunen u.a. an die zu versteuernden Gewinne der Unternehmen geknüpft sind, sollen Fehlanreize zur Verlagerung von Gewinnen in das niedriger besteuernde Ausland beseitigt werden. Denn heute ist es möglich, Unternehmen durch Darlehen anstelle von Eigenkapital zu finanzieren. Der für die Darlehen gezahlte Zins mindert den in Deutschland zu versteuernden Gewinn und damit auch die Steuerlast. Der Kapitalgeber sitzt in einer „Steueroase“ und muss für die erhaltenen Zinsen kaum Steuern zahlen.
- Ferner soll eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt werden. Dabei werden Steuern z.B. auf Zinsen pauschal mit einem festen Satz erhoben. Der Steuerabzug für ermittelte Zinsen würde dann direkt bei der auszahlenden Bank vorgenommen und an das Finanzamt weitergeleitet. In der Steuererklärung bräuchten diese schon besteuerten Kapitalerträge dann nicht mehr angegeben zu werden.
- Bei der Erbschaftsteuer soll die Unternehmensnachfolge erleichtert werden: Bei der Fortführung des Unternehmens soll eine steuerliche Privilegierung gelten, die allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft wird.
Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden, wie es mit diesen Reformvorhaben weitergeht. Die Unternehmenssteuerreform soll zum 01.01.2008 in Kraft treten, die Änderungen bei der Erbschaftsteuer zum 01.01.2007.
Quelle: BMF - Pressemitteilung Nr. 88/2006 vom 12.07.06