Steuerberatung -

Zeitpunkt der Veräußerung eines GmbH-Anteils

Voraussetzung für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Anteil auf den Erwerber und damit einer Veräußerung i.S.v. § 17 EStG ist, dass der Erwerber alle mit der Beteiligung verbundenen Rechte ausüben kann.

Dazu gehört vor allem, dass das Gewinnbezugsrecht übergegangen ist. Für den Übergang des Stimmrechts reicht es aus, dass der Veräußerer aufgrund der getroffenen Vereinbarung im Innenverhältnis zum Erwerber bei der Stimmabgabe dessen Interessen wahrzunehmen hat (BFH, Urt. v. 17.02.2004 - VIII R 26/01, BStBl II, 651).

Urteil im Volltext

Quelle: FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.12.05