FG Hamburg - Urteil vom 12.02.2010 (4 K 81/09)
Die Klägerin begehrt die Rückzahlung von Einfuhrabgaben. Der Beklagte erließ am 23.06.2008 einen Einfuhrabgabenbescheid, mit dem Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 32.549,51 Euro festgesetzt wurde. Der Bescheid erging an [...]