BFH - 24.01.1979 (II R 108/77)
I. Das Finanzgericht (FG) hatte durch Urteil vom 27. April 1977 die Grunderwerbsteuer um 287.041,05 DM auf 59.172,95 DM herabgesetzt, ohne im einzelnen darzulegen, wie es die Steuer neu berechnet hatte. Das Urteil war [...]