FG Köln - Urteil vom 25.09.2003 (13 K 4947/01)
Die Klägerin betreibt ein Zahntechniklabor. Geschäftsführer der Klägerin sind die Gesellschafter B, M und C. In den Streitjahren beschäftigte die Klägerin zusätzlich bis zu fünf Zahntechniker. Einer dieser [...]