BGH - Beschluss vom 04.08.2021 (VII ZR 132/19)
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Beklagten wird auf 25.880,81 € festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden [...]