Die Anteilsübertragung: Das gilt es zu beachten!

Die Übertragung eines Geschäftsanteils (Anteilsübertragung) geschieht durch den Abschluss eines Kaufvertrages (Verpflichtungsgeschäft) sowie die Abtretung des Anteils (Verfügungsgeschäft). Die Anteilsübertragung ist ein standardmäßiger Vorgang im gesellschaftsrechtlichen, wie auch steuerrechtlichen Alltag des Rechtsanwalts, beziehungsweise Steuerberater. Allerdings sind bei der Gestaltung einige Gesichtspunkte zu beachten, um das ökonomischste, insbesondere am wenigsten steuerintensive Ergebnis für den zu beratenden Mandanten zu erzielen. Um Ihnen als Steuerberater die Materie der Anteilsübertragung nahezubringen haben wir in unseren Fachbeiträgen auf dieser Seite alles von Relevanz zur Übertragung von Anteilen zusammengefasst und stellen zudem einschlägige Rechtsprechung zur Verfügung. Klicken Sie gleich hier!

 

Sonderkonstellation: Anteilsübertragung nach erfolgsneutraler Ausgliederung

Eine Sondergestaltung der Anteilsübertragung ist die Anteilsübertragung nach erfolgsneutraler Ausgliederung. Wird der Gesellschaftsanteil im Anschluss an die erfolgsneutrale Ausgliederung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens, das zu den funktional und/oder wegen erheblicher stiller Reserven quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen der Mitunternehmerschaft gehört hat, veräußert, so sind gerade in steuerrechtlicher Hinsicht einige Besonderheiten zu beachten. In dem folgenden Beitrag gehen wir auf diese genauer ein und veranschaulichen die Problematik mithilfe von Übersichten und Beispielen. Um mehr zu lesen, klicken Sie hier!

Mehr erfahren

Anteilsübertragung und Unternehmensnachfolge bei der GmbH

Die Unternehmensnachfolge bei der GmbH stellt sich regelmäßig als ein zeitlich gestreckter Prozess dar, bei dem die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zum Ausgleich gebracht werden müssen. Im Besonderen besteht dabei oftmals der Wunsch des Übergebers, dass weiterhin gewisse Einwirkungsmöglichkeiten auf die GmbH erhalten bleiben. Weil vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen zumindest ein vollständiger Verkauf der GmbH-Anteile unter fremdüblichen Bedingungen regelmäßig nicht in Betracht kommt, werden neben der Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt auch die Veräußerung gegen Leibrente bzw. die Übertragung gegen Versorgungsleistungen erwogen. Näheres zum Thema Anteilsübertragung und Unternehmensnachfolge bei der GmbH erfahren Sie in diesem Fachbeitrag auf der nächsten Seite!

Mehr erfahren

Anteilsübertragung: Der Share Deal

Im Hinblick auf die Übergabe eines Unternehmens besteht die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen der Umsetzungsart durch Anteilsübertragung (Share Deal) oder durch Übertragung der Wirtschaftsgüter (Asset Deal). Beide Übertragungsalternativen haben jeweils unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für den Verkäufer, weshalb steuerliche Aspekte für die Wahl meist ausschlaggebend sind. Gegenstand dieses Beitrags sind die jeweiligen Unterscheidungsmerkmale von Anteilsübertragung, beziehungsweise Share Deal und Übertragung der Wirtschaftsgüter, beziehungsweise Asset Deal hinsichtlich steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte. Um zu dem Fachbeitrag zu gelangen, klicken Sie hier weiter!

Mehr erfahren

Rechtsprechung zur Anteilsübertragung: Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsübertragung gemäß § 20 UmwStG (FG Hamburg - Beschluss vom 22.08.2003 VI 82/03)

Das FG Hamburg hatte darüber zu befinden, inwieweit eine Anteilsübertragung durch Sacheinlage im Sinne von § 20 UmwStG bei einem Grundstücksunternehmen einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO darstellen kann, auch für denjenigen Fall, dass einer der Gründe hierfür die Erlangung der Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 EStG ist. Wie das FG Hamburg entschied, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite!

Mehr erfahren

Rechtsprechung zur Anteilsübertragung: Feststellungslast bei Zweifel an der Entgeltlichkeit einer Anteilsübertragung i. S. d. § 17 EStG (FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.05.2009 7 K 7301/04 B)

Das FG Berlin-Brandenburg hatte sich dazu zu verhalten, inwiefern § 17 Abs. 1 S. 1 EStG eine Übertragung des (zumindest) wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen von einer Person auf eine andere gegen Entgelt voraussetzt und ob die Feststellungslast bezüglich behaupteter zusätzlicher, mündlich getroffener Vertragsvereinbarungen der Steuerpflichtige trägt, wenn der angebliche Inhalt der Vereinbarung sowohl eine Entgeltlichkeit der Anteilsübertragung als auch eine Unentgeltlichkeit derselben möglich erscheinen lässt und die vom Kläger behauptete Entgeltlichkeit der Anteilsübertragung sich durch die dann erfolgende Anerkennung eines Veräußerungsverlustes gemäß § 17 EStG steuermindernd auswirken würde. Hier geht es zur Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg!

Mehr erfahren

Rechtsprechung zur Anteilsübertragung: Schmiergelder bei Benennungsverlangen nach § 160 AO und missbräuchliche Anteilsübertragung (BFH - Urteil vom 14.06.2005 VIII R 37/03)

Der BFH hatte unter anderem zu beurteilen, ob eine Anteilsübertragung zwischen Ehegatten dann als rechtsmissbräuchlich einzuordnen ist, wenn die Veräußerung der GmbH-Anteile an den einen Ehepartner lediglich dazu gedient hat, diese Anteile der Steuerverstrickung beim anderen Ehepartner für den Fall eines späteren Verkaufs an Dritte zu entziehen. Das Urteil des BFH finden Sie gleich auf der nächsten Seite!

Mehr erfahren

Rechtsprechung zur Anteilsübertragung: Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt (FG Münster - Urteil vom 19.06.2008 3 K 1086/06 Erb)

Gegenstand der Entscheidung des FG Münster waren Fragen zur Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt. Konkret ging es dabei insbesondere darum, ob im Fall der Bestellung des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil sowohl der Nießbraucher als auch der Nießbrauchbesteller als Mitunternehmer anzusehen sind, wenn beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können. Dieses Urteil des FG Münster aus dem Bereich „Rechtsprechung zur Anteilsübertragung“ haben wir auf der nächsten Seite für Sie bereitgestellt!

Mehr erfahren

Rechtsprechung zur Anteilsübertragung: Zurechnung sicherungsübereigneter Kommanditanteile für Zwecke der Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 2a GrEStG (FG Münster - Urteil vom 10.04.2014 8 K 306/11 GrE)

In dem vom FG Münster zu entscheidenden Sachverhalt ging es darum, inwieweit sicherungsübereignete Kommanditanteile für Zwecke der Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 2a GrEStG zu berücksichtigen sind sowie darum, ob es grunderwerbsteuerlich alleine darauf ankommt, wer zivilrechtlich Gesellschafter geworden und damit am Gesellschaftsvermögen beteiligt ist; § 39 Abs. 2 AO findet keine Anwendung. Das Urteil des FG Münster aus unserer Rubrik „Rechtsprechung zur Anteilsübertragung“ finden Sie auf dieser Seite!

Mehr erfahren

Checkliste Veräußerung: Asset Deal und Share Deal

Ob Asset Deal oder Share Deal: Mit dieser zweigeteilten Checkliste haben Sie die entscheidenden Prüfpunkte bei Unternehmenskaufverträgen immer im Blick!

» Hier kostenlos downloaden!

Empfehlungen der Redaktion

Firmenübertragung: Treffen Sie die richtige Entscheidung!

198,00 € zzgl. Versand und USt
 

Lösung aus einer kompetenten Hand!

Der neue Ott zum Unternehmenskauf und -verkauf verbindet alle steuerlichen und rechtlichen Fragen bei der Beratung des Unternehmenskaufs und bietet Antworten aus einer Hand.

169,00 € pro Stk. zzgl. Versand und USt