ESEF-Verordnung: Wie hat sich das EU-Vorhaben seit den Anfängen entwickelt - und wie ist der aktuelle Stand?

Die Debatte um das „European Single Electronic Format“ ist aufgrund der Corona-Pandemie auch dieses Jahr noch immer aktuell, obwohl die betreffende Verordnung bereits wirksam ist. Begonnen haben die Verhandlungen schon im Jahre 2013. Damals wurde die Erarbeitung eines Vorschlags eines neuen technischen Regulierungsstandards für Jahresabschlüsse börsennotierter Gesellschaften von der EU-Kommission bei der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in Auftrag gegeben. Dies fand durch den Beschluss der damals neuen sog. EU-Transparenzrichtlinie 2013/50/EU statt. Der Entwurf sollte bis zum 31.Dezember 2016 feststehen.

 

Die Entstehung der eigentlichen ESEF-Verordnung

Der Entwurf durch die ESMA wurde am 20.12.2018 durch die Europäische Kommission als delegierte Verordnung (EU) 2018/815 verabschiedet und am 29.05.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Bezeichnung als ESEF-Verordnung war nun gängig. Es ergaben sich seitdem aber noch einige Änderungen im Vergleich zu der ESEF-Verordnung, die wir heute kennen.

Diskussionen folgten beispielsweise bezüglich einer Prüfungspflicht der ESEF-Vorgaben durch eine*n Abschlussprüfer*in. Die EU-Kommission vertrat mit Verabschiedung der delegierten Verordnung die Auffassung, dass eine Prüfungspflicht der ESEF-Vorgaben durch den*die Abschlussprüfer*in verbindlich sei. Einzig ihre Intensität müsse diskutiert werden. Abschlussprüfer*innen müssen also mit Abgabe des Bestätigungsvermerks ihrer Prüfung grundsätzlich auch die Einhaltung der ESEF-Vorgaben durch das Unternehmen beurteilen.

 

Weitere Entwicklungen der ESEF-Verordnung

Neue Änderungen ergaben sich außerdem bezüglich der technischen Regulierungsstandards der ESEF-Verordnung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde. Diese legte am 6. Juni 2019 diesbezüglich einen neuen Entwurf vor. Sie nahm damit erneut Änderungen an der jüngst in Kraft getretenen ESEF-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/815) vor. Die ESEF-Taxonomie sollte nach der Neuerung weitestgehend der IFRS-Taxonomie 2017 der IFRS Foundation entsprechen. Der Entwurf wurde ohne weitere Analyse direkt an die EU-Kommission übermittelt.

Diese verabschiedete den Entwurf am 30.09.2019. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt fand am 16.12.2019 statt. Aktuell war nun also die delegierte Verordnung (EU) 2019/2100. Die durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vorgeschlagene Anpassung der ESEF-Taxonomie an die IFRS-Taxonomie stand damit fest.

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ESEF-Verordnung: Der aktuelle Stand

Die ESEF-Verordnung (VO (EU) 2019/815 geändert durch VO (EU) 2019/2100) wie wir sie heute kennen ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die deutsche Bundesregierung legte ihren Gesetzesentwurf der ESEF-Verordnung am 22.01.2020 vor.

Am 18.06.2020 wurde das dazu passende Umsetzungsgesetz, oder auch Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte, im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz deckte sich grundsätzlich mit dem Gesetzesentwurf vom Januar. Es am ist 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und seitdem wirksam. Am 9.10.2020 wurde außerdem der dazugehörige Entwurf des Instituts der Wirtschaftsprüfer bzgl. der IDW Prüfungsstandards (IDW EPS 410) verabschiedet.

 

ESEF-Verordnung: Was sich in Zukunft ändern könnte

Bei dem aktiven Gesetz geht es konkret um die Jahresberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen. Einen ersten Effekt für die Unternehmen sollte es also erst ab 2021 geben. Allerdings hat der Europäische Rat aufgrund der aktuellen Corona-Problematik eine Debatte bzgl. einer Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts der ESEF-Richtlinie angestoßen. Aufgrund der schwierigen Lage vieler Unternehmen durch die Corona-Pandemie sollen jetzt Jahresabschlüsse erst für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2022 nach den Vorgaben der ESEF-Verordnung angelegt werden müssen. Der Effekt für die Unternehmen würde sich also um zwei Jahre verschieben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments stimmte am 19. November 2020 dafür.

Damit es aber zu einer Gesetzesänderung kommt, die den geänderten Anwendungszeitpunkt der ESEF-Verordnung festlegt, sind noch weitere Entscheidungen auf unterschiedlichen Ebenen nötig. Unsicher ist, ob der Zeitpunkt für alle von der Verordnung betroffenen Unternehmen geändert werden soll oder nicht, oder ob ihnen möglicherweise eine Wahl gelassen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der EU zum Thema ESEF-Verordnung: https://esef.eu/weitere-infos/ .