Die ESEF-Verordnung: Welches Ziel hat sie und welche Vorgaben sind zu beachten?

ESEF: Das Motiv scheint simpel, die Folgen für die Unternehmen sind jedoch gravierend – dazu mehr auf den folgenden Seiten. Zunächst einmal aber das konkrete Ziel der ESEF-Verordnung: Dabei handelt es sich um eine EU-weite Vergleichbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit von Geschäftsberichten. Genauer gesagt, von allen Jahresfinanzberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen. Die Regelungen sollen für alle Berichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen, gelten.

 

Die Umsetzung des ESEF-Ziels nach IFRS-Taxonomie

Das Ziel wird durch den Vorbehalt eingeschränkt, dass es unter Verwendung der IFRS-Taxonomie umgesetzt werden soll. Denn nur wenn alle Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte nach dem gleichen System anlegen, sind diese miteinander vergleichbar.

Zur Erklärung: Bei der IFRS Foundation handelt es sich um eine gemeinnützige internationale Organisation. Sie hat die sog. IFRS-Standards festgelegt. Dies sind globale Rechnungslegungsstandards, die für eine Vielzahl von Unternehmen gelten können. Die Standards sollen u.a. für Transparenz, Effizienz und vor allem Rechenschaftspflicht sorgen. Sie werden von der G20, dem Rat für Finanzstabilität und der Weltbank unterstützt.

Die IFRS-Taxonomie hat es zum Ziel, die Kommunikation zwischen Erstellern und Anwendern von Abschlüssen, die den IFRS-Standards entsprechen, zu erleichtern. Dabei können die Ersteller auf Elemente der IFRS-Taxonomie zugreifen, sodass erforderliche Angaben in den Berichten markiert und für die Anwender leichter zugänglich gemacht werden. Die IFRS-Taxonomie richtet sich dabei nach den IFRS-Standards, z.B. was deren Darstellungs- und Offenlegungsanforderungen betrifft.

Die IFRS-Taxonomie wird regelmäßig aktualisiert. Dies ist stets der Fall, sobald sich Änderungen ergeben, die sich auf die IFRS-Standards auswirken. Diese Änderungen entstehen meist durch Anweisungen des International Accounting Standards Board (auf Deutsch: „Internationales Rechnungslegungsstandardsgremium“). Dabei handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Gremium von Rechnungslegungsexperten, das international zusammengesetzt ist. Es hat die explizite Aufgabe, die IFRS-Standards zu analysieren und zu überarbeiten.

Jährlich werden alle Änderungen, die sich in dem betreffenden Jahr ergeben haben, durch die IFRS-Taxonomie festgehalten und zugestellt. Die IFRS-Stiftung veröffentlicht die jährliche IFRS-Taxonomie regelmäßig im ersten Quartal eines jeden Jahres.

 

Außerdem durch die ESEF-Verordnung festgelegt: Die Nutzung des xHTML-Formats

Das Ziel der ESEF-Verordnung (nämlich die Vereinheitlichung von Jahresfinanzberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen) bedeutet außerdem die Nutzung eines europaweit einheitlichen elektronischen Formats. Der Jahresfinanzbericht der Unternehmen soll nach ESEF-Verordnung im sog. xHTML (Extensible Hypertext Markup Language) - Format veröffentlicht werden. Außerdem soll der IFRS-Konzernabschluss als ein Element des Jahresfinanzberichts mittels der sog. iXBRL (Inline Extensible Business Reporting Language) -Technologie vorgenommen werden.

Genauere Informationen über die technischen Vorgaben erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Für die Wahl des Formats bzw. der Technologie ist die ESMA, (European Securities an Markets Authority) also die europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, verantwortlich. Genauere Informationen zu der Organisation finden Sie, wenn Sie auf den folgenden Link klicken: https://www.esma.europa.eu/

 

Kurzum: Die einheitlichen Jahresberichte der von der ESEF-Verordnung betroffenen, kapitalmarktorientierten Unternehmen müssen die IFRS-Standards erfüllen und sich ebenfalls nach der IFRS-Taxonomie richten, die sich regelmäßig ändert. Außerdem müssen die Berichte im xHTML-Format angelegt sein und im Rahmen der iXBRL-Technologie erstellt werden. Dies schreibt die ESEF-Verordnung explizit als Ziel fest, um alle Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen zu vereinheitlichen und vergleichbar zu machen.