Die Unentgeltliche Übertragung: Das sollten Sie als Steuerberater unbedingt beachten!

Ein Betrieb wird unentgeltlich übertragen, wenn dies im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, eines Erbfalls, einer Erbauseinandersetzung oder einer Schenkung erfolgt. Anders ausgedrückt, er wird immer dann unentgeltlich übertragen, wenn es überhaupt kein Entgelt gibt. Von großer Bedeutung ist die unentgeltliche Übertragung im Hinblick auf die steuerrechtliche Behandlung, insbesondere im Vergleich zu der entgeltlichen Übertragung. Damit Sie als Steuerberater auch in diesem Bereich topinformiert sind, erläutern wir hier daher alles von Relevanz zum Thema unentgeltliche Übertragung! Mit einem Klick geht es weiter!

 

Der Begriff der unentgeltlichen Übertragung

Von einer unentgeltlichen Übertragung ist immer dann auszugehen, wenn der Übernehmer des Vermögens keine Gegenleistung zu erbringen hat. Aus steuerrechtlicher Sicht können dabei gleich mehrere Steuertatbestände Bedeutung gewinnen. So kann die unentgeltliche Übertragung sowohl unter einkommenssteuerlichen und schenkungssteuerlichen, als auch gewerbesteuerlichen Aspekten beurteilt werden. Um Ihnen als Steuerberater eine möglichst umfassende Übersicht über die gegebenenfalls einschlägigen Steuerrechtsinstitute zu geben, die bei der unentgeltlichen Übertragung in Betracht kommen, finden Sie in dem folgenden Beitrag eine Reihe praxisnaher Beispiele zur Veranschaulichung der Materie, mit entsprechender Erläuterung. Klicken Sie hier!

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Unentgeltliche Übertragung eines mitunternehmerischen Gesellschaftsanteils

Für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen sind die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen durch den Gesellschaftsvertrag oder einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu schaffen. Dies gilt auch für eine lebzeitige unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen. In diesem Zusammenhang sind diverse zivilrechtliche, sowie steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten. Welche das sind, erläutern wir in diesem Beitrag und geben dazu anschauliche Beispiele, um die Thematik zu verdeutlichen. Klicken Sie hier, um mehr zu lesen!

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So timen Sie die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen und Sonderbetriebsvermögen richtig!

Die zeitliche Abfolge hat nicht zuletzt für die steuerrechtliche Behandlung unentgeltlicher Übertragungen von Mitunternehmeranteilen und von Sonderbetriebsvermögen eine herausragende Bedeutung. So zeigten sich beispielsweise auch in einigen jüngeren Entscheidungen des BFH, in denen er zu wichtigen zeitpunktbezogenen Fragen in Bezug auf die vorweggenommene Erbfolge Stellung genommen hat, zeitbezogene Gesichtspunkte, die es in der Praxis unbedingt zu beachten gilt. Welche dies sind und worauf es dabei für die Parteien, wie auch den beratenden Steuerberater zu achten gilt, erklären wir in dem folgenden Fachbeitrag. Mit einem Klick, erfahren Sie mehr!

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Unentgeltliche Übertragung und Besonderheiten bei der Anwendung des § 8c KStG

Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen bei einer GmbH mit steuerlichen Verlustvorträgen kann grundsätzlich die Rechtsfolgen des § 8c KStG auslösen und zum vollständigen oder teilweisen Untergang der steuerlichen Verlustvorträge führen. Auf die weiteren Voraussetzungen des § 8c KStG und die Besonderheiten, die bei der Anwendung des § 8c KStG zu beachten sind, gehen wir auf dieser Seite näher ein und fassen die relevanten Informationen kompakt für Sie zusammen. Klicken Sie gleich hier, um zum Beitrag zu gelangen!

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Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung: Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen und des Anteils am Gesamthandsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 05.11.2008 2 K 175/05)

In diesem Urteil setzte sich das FG Schleswig-Holstein mit der Frage auseinander, ob die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zeitgleich mit der Überführung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen zum Buchwert die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. erfüllt oder nicht. Wie das FG Schleswig-Holstein entschied, lesen Sie hier, mit einem Klick!

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Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung: Rechtsfolgen der späteren Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen hinsichtlich der Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung (BFH - Urteil vom 12.05.2016 IV R 12/15)

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 12.05.2016 darüber zu befinden, ob die Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens deshalb rückwirkend entfällt, weil das zurückbehaltene Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt von dem Übertragenden zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wird. Zu welchem Ergebnis der BFH hierbei gelangte, lesen Sie auf dieser Seite!

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Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung: Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils und taggleicher Verkauf von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens (FG Düsseldorf - Urteil vom 19.04.2018 15 K 1187/17 F)

In dieser Entscheidung vom 19.04.2018 befasste sich das FG Düsseldorf insbesondere mit den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils, sowie dem taggleichen Verkauf von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens. Welche Auffassung das FG Düsseldorf in seinem Urteil vertritt und von welchen Erwägungen es sich dabei leiten ließ, lesen Sie mit einem Klick!

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Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung: Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG i. d. F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. 12. 2001 [UntStFG, BGBl. I S. 3858] im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen sowie Anteilen von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen (BMF vom 03.03.2005 IV B 2 - S 2241 - 14/05)

Das Bundesfinanzministerium verhielt sich hier zu verschiedenen Zweifelsfragen bezüglich § 6 Abs. 3 EStG i. d. F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen sowie Anteilen von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Die Ausführungen des Bundesfinanzministeriums finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung: Steuerliche Folgen einer unentgeltlichen Übertragung einbringungsgeborener Anteile aus einem Betriebsvermögen (FG Düsseldorf - Urteil vom 11.11.2009 15 K 4209/08 E)

Das FG Düsseldorf hatte sich in diesem Urteil unter anderem mit der Frage zu beschäftigen, ob unter einer Veräußerung im Sinne des § 21 Abs. 1 UmwStG a. F. ausschließlich die entgeltliche Anteilsübertragung zu verstehen ist oder auch die unentgeltliche Übertragung hierunter fällt. Wie das FG Düsseldorf entschied, erfahren Sie mit einem Klick!

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Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung: Ertragsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von Teilmitunternehmeranteilen (BFH - Beschluss vom 30.06.2016 IV B 2/16)

Der BFH hatte hier Beschluss darüber zu fassen, ob die Übertragung eines zurückbehaltenen Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in ein anderes Betriebsvermögen zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 2 Alternative 2 EStG der Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG entgegensteht oder nicht. Die Entscheidung aus unserer Rubrik „Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung“ finden Sie auf der nächsten Seite!

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