bilderbox © fotolia.de

Grunderwerbsteuer -

Erbfall: Wann wird Grunderwerbsteuer fällig?

Wann besteht Anspruch auf die GrESt-Befreiung für eine Nachlassteilung? Der BFH hat das für den Fall geklärt, dass die Erbengemeinschaft ein Grundstück auf eine Personengesellschaft überträgt. Demnach ist die Übertragung insoweit steuerfrei, als ein Miterbe an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung hängt aber auch davon ab, inwieweit sich der Anteil innerhalb von fünf Jahren mindert. 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seiner Entscheidung vom 04.06.2025 (II R 42/21) die Grundsätze zur Grunderwerbsteuerbefreiung von Mitgliedern einer Erbengemeinschaft weiter konkretisiert.

Sachverhalt im Besprechungsfall

K und seine fünf Geschwister waren sowohl Gesellschafter der klagenden GbR als auch Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft. 

Im Zuge der Erbauseinandersetzung übertrugen die Erben den zum Nachlass gehörenden Grundbesitz auf die GbR, ohne dass diese zu einer Gegenleistung verpflichtet war. Zeitgleich übertrug die GbR - unter Minderung der Gesellschaftsrechte des K - den Grundbesitz auf K. 

Mit dem Finanzamt entstand Streit darüber, ob für die Grundstücksübertragung von der Erbengemeinschaft auf die GbR Grunderwerbsteuer festzusetzen sei. Das Finanzgericht wies die Klage ab. Der BFH bestätigte die Entscheidung.

Begründung im Besprechungsfall

Grundsätzlich ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses grunderwerbsteuerfrei. 

Begünstigt sind dabei neben der vollständigen Teilung des Nachlasses in einem Zug auch einzelne Maßnahmen zur Auseinandersetzung. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit des Grundstücks zum Nachlass. 

Die Zugehörigkeit entfällt jedoch beispielsweise bei der Übertragung auf eine GbR, an der die Erben zu gleichen Anteilen wie am Nachlass beteiligt sind.

Auch wenn die erwerbende Personengesellschaft selbst nicht Miterbin ist, kann eine Steuerbefreiung greifen, soweit der Erwerb im Rahmen der Nachlassteilung erfolgt. Die Befreiung gilt dann anteilig, nämlich in dem Umfang, in dem ein Miterbe an der Personengesellschaft beteiligt ist. 

Die Befreiung ist jedoch nicht anzuwenden, wenn sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert. 

Nach diesen Maßstäben ist die Steuerbefreiung im Besprechungsfall insoweit nicht zu gewähren, als sich die Beteiligung des K an der GbR innerhalb der Fünfjahresfrist seit dem Erwerb verringert hat.

Praxishinweis

Der BFH stellt klar: Wird ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft im Rahmen der Nachlassteilung übertragen, bleibt der Vorgang insoweit grunderwerbsteuerfrei, wie ein Miterbe an der erwerbenden Gesellschaft beteiligt ist - und diesen Anteil mindestens fünf Jahre beibehält. 

BFH, Urt. v. 04.06.2025 - II R 42/21

Spezialreport Grundsteuerreform 2022

Der konkrete Handlungsplan für Ihre Kanzlei: Von der stressfreien Mandatsvorbereitung über die Berechnung bis hin zur Software-Auswahl und den besonderen Länderregeln.

» Hier kostenlos downloaden!

Alles, was Sie zum Erbrecht wissen müssen - systematisch, aktuell und detailliert in einem Werk

248,00 € zzgl. Versand und USt