FinMin Sachsen - Erlass vom 04.03.1998 (S 3215)
1.1 Begriff des Erbbaurechts Das Erbbaurecht ist das zeitlich befristete, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu errichten, innezuhaben und zu unterhalten. Für [...]