BMF - Schreiben vom 27.04.1998 (IV B 2 - S 2137 - 49/98)
Der BFH hat mit Urteil vom 3. Juli 1997 entschieden, daß der Empfänger von Druckbeihilfen, die bei Erreichen eines bestimmten Buchabsatzes zurückzugewähren sind, für diese Rückzahlungsverpflichtung eine Rückstellung [...]