BMF - Schreiben vom 06.11.1998 (S 0177)
Der BFH hat mit Urt. v. 21.1.1998 (BStBl II S. 758) u. a. entschieden, daß die Verwendung von Mitteln für die Erfüllung von Verbindlichkeiten, die vor der Übertragung eines Vermögens auf eine Stiftung wirksam begründet [...]