BFH - Beschluss vom 10.10.2003 (XI B 45/02)
Die Beschwerde ist unzulässig. Nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist die Revision nur zuzulassen, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen [...]