BFH - Beschluss vom 11.08.2010 (VIII B 92/10)
Die Beschwerde ist nicht begründet. Der geltend gemachte Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtverlegung des Termins zur mündlichen [...]